Mittelalter Wiki
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Als Malbergische Glosse bezeichnet man gewisse nicht-lateinische Worte, die von dem Wort mal. oder malb. eingeleitet und von den Buchstaben h. e. (hoc est) beschlossen werden. In den älteren Handschriften der Lex Salica unterbrechen sie zudem in zahlreichen Bestimmungen das Satzgefüge.

Beschreibung[]

Ein Beispiel aus der Lex Salica für eine Malbergische Glosse ist z.B. (Lex Sal. 13, 1: »Si tres homines ingenuam puellam rapuerint - mal. schodo h. e. - tricinus solidus cogantur exsolvere«). Es sind altfränkische, allerdings vielfach bis zur Unkenntlichkeit veränderte Worte, die den Klage-Gegenstand bzw. Klage-Grund bezeichnen und, entsprechend dem Formalismus des alten gerichtlichen Prozesses, auf der Gerichtsstätte, dem Malberg, gebraucht werden mußten.

Quellen[]

Einzelnachweise[]

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