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Der Markgraf (marchio), oder auch Grenzgraf (Comes terminalis), gehörte zu den höheren Provinzialbeamten des Heiligen Römischen Reiches. Er war der Vorsteher einer Mark (an der Grenze gelegene Landesdistrikte), wie z.B. der Mark Brandenburg, Altmark, Uckermark in Italien die Mark Ancona, Bologna etc.. Die Markgräfinn war so wohl die Gattin des Markgrafen, wie auch eine jede fürstliche Person weiblichen Geschlechtes, deren Haus mit dieser Würde bekleidet war. [1]
Beschreibung[]
Der Markgraf war ursprünglich Graf in einer mit Besatzung versehenen Grenzprovinz zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit, besonders gegen die Einfälle unruhiger Nachbarvölker. Außer der Bewachung der Grenzen und dem Kommando der Besatzung war ihnen auch die Verwaltung der Gerichte anvertraut; sie standen unmittelbar unter dem Kaiser, andere auch unter den Herzögen, so hatte Thüringen anfangs lediglich Markgrafen und wurde zum Herzogtum Sachsen gerechnet, wie Österreich zum Herzogtum Baiern.
Frühmittelalter[]
Die ersten Spuren des Markgrafentums (marchionatus)[2] findet man in der Einrichtung Karls des Großen, dass er alle seine Länder in Grafschaften teilte, diese an den Grenzen durch eigene Befehlshaber verwalten und die Grenzen in beständiger Aufsicht erhalten ließ. Gegen die Araber legte er die Spanische Mark und gegen die Avaren die Markgrafschaft Kärnten an (778). Somit gab er denjenigen Grenzbezirken des Frankenreiches, welche ursprünglich nicht zum Reich gehörten, sondern den Nachbarn abgenommen waren, zur Wahrnehmung feindlicher oder friedlicher Beziehungen zu jenen, eine besondere Organisation.
Der Vorsteher dieser mal größeren, mal kleineren Bezirke oder Marken hieß Graf, oder zur Unterscheidung von den übrigen Gauvorstehern, vor denen er durch Ansehen und Bedeutung hervorragte, Markgraf. Unter Karl und seinen nächsten Nachfolgern werden erwähnt: die Hispanische, Britannische, Sächsische oder Dänische, Sorbische, Avarische oder Pannonische und die Friaulische Mark, alles Gebiete, die sich an die grossen Stammgebiete Bayern, Thüringen und Sachsen angeschlossen. Die sächsischen Kaiser errichteten besonders zum Schutz Thüringens und Sachsens Marken. Als die Ungarn, Normannen und Wenden durch ihre öfteren Einbrüche Deutschland zu beunruhigen und zu verheeren anfingen, stiftete Heinrich I. (876-936) aus den gemachten Eroberungen die Markgrafschaften Österreich, Nordsachsen (Brandenburg), die Ostmark (Oberlausitz), Meißen, Schleswig (928–31), wozu Otto I. (912–973) noch Ostsachsen (Niederlausitz) fügte (939).
Hochmittelalter[]

Begegnung von Markgraf Wilhelm und seiner Gemahlin (14. Jh.)
Seit dem 11. Jh. nahmen auch solche Fürstenhäuser den Markgrafentitel an, welche bloss in der Verwandtschaft wirklicher Markgrafen standen. Wie die Grafen überhaupt, so benannten sich auch die Markgrafen später gern nach ihren Besitzungen oder Schlössern, die zum Teil gar nicht in ihrer Mark lagen. Mit der eigentlichen Mark war allgemein jedoch eine Grafschaft in einem Grenzgau verbunden. Im ganzen besaßen die Markgrafen dieselben Rechte und waren denselben Verpflichtungen wie die Grafen unterworfen; doch entwickelten sie sich zum Teil für die territoriale Landeshoheit günstiger als jene.
Es waren ausgedehntere Gebiete, an Umfang den gewöhnlichen Grafschaften weit überlegen; als neu gewonnene Ländereien, in denen die Bevölkerung zum Teil von Anfang der Gewalt der Markgrafen völlig unterworfen und von ihnen abhängig waren. Die sich dort bildende Ritterschaft ging überwiegend aus den Ministerialen hervor und war so auch zu stärkerem Dienst verpflichtet. Die geistlichen Stifter hingegen, selbst die hier begründeten Bistümer, wie Meissen, Brandenburg, Havelberg, waren nicht mit so ausgedehnten Privilegien ausgestattet, wie andere im Reich, und sie und ihre Güter nicht ganz der Einwirkung der Markgrafen entzogen.
Auch die Städte in diesen Gebieten wurden meist von Markgrafen begründet und mit Freiheiten bedacht. Daher kam es hier nicht zu einer solchen Auflösung des Amtsgebietes, wie in den 'alten' Provinzen des Reichs. Die Gewalt der Markgrafen war fester begründet und zusammengehalten als die der meisten andern Würdenträger des Reichs; sie gab den im erblichen Besitz bleibenden Häusern eine Bedeutung, die nur wuchs, je mehr auch die alten Herzogtümer der Auflösung anheimfielen. Das erklärt, warum die Marken, vor allem Österreich, Meissen und, wie später die Nordmark hiess, Brandenburg, unter den deutschen Fürstentümern eine so hervorragende Stellung gewannen und unter den territorialen Bildungen fast den ersten Platz einnahmen. [3]
Seit Heinrich III. (1017–1056) bestand an der Grenze Kärntens die steirische Mark (Steiermark), im Westen die Markgrafschaft Namen (Namur). Schleswig ging ein, als die Eider wieder Reichsgrenze wurde (1028), dagegen kamen die Markgrafschaften von Mähren (1086) und Baden (1130) an dessen Stelle. Manche Markgrafschaften erloschen durch die Standeserhöhung ihrer Inhaber, so waren unter den Ottonen und den fränkischen Kaisern Österreich, Steiermark und Krain noch Markgrafschaften, aber unter Friedrich I. und Friedrich II. erhielten die dortigen Markgrafen die herzogliche Würde, wie früher schon die Markgrafen von Kärnten zu Herzogen erhoben worden und später die von Meißen und Brandenburg Kurfürsten wurden.
Auflösung des Markgrafenstums[]

Markgraf Joachim von Brandenburg (16. Jh.)
Die Markgrafen der Nordmark oder von Brandenburg und die Markgrafen von Österreich erlangten bereits früh (im 12. Jh.) die Reichsunmittelbarkeit und dadurch eine größere Bedeutung unter den Reichsfürsten. Nach der Auflösung der Herzogtümer erhielten alle Markgrafen die Reichsfürstenwürde, der Name verlor seine frühere Bedeutung und wurde bloßer Titel, der z. B. von den brandenburgischen Hohenzollern auch auf die fränkischen überging.
Als ihre Bestimmung aufhörte und sie ihr Amt seit dem 12. Jh. erblich machten, wurden sie förmlich mit dem Markgrafentum belehnt. Ihrer Würde nach standen sie über den Grafen und unter den Herzögen und hatten im Fürstenkollegium eine Virilstimme, wenn sie nicht schon vorher zu einer höheren Würde, wie Sachsen (Meißen) und Brandenburg zur kurfürstlichen, gelangt waren.
Es gab geographisch bis 1806 in Deutschland 9 Markgrafschaften, nämlich Baden, Brandenburg, Ansbach und Baireuth, Meißen, Lausitz, Mähren, Burgau und Hochberg; der Titel erhielt sich am längsten im Hause Baden für die nachgeborenen Prinzen. Auch in Italien, wo die Kaiser ebenfalls die markgräfliche Würde einführten, Frankreich und England gab es Markgrafen, ihre Würde sank jedoch mit der Zeit, und wurde zu einem bloßen Adelstitel. Sie bildeten dort als Marcheses, Marquis und Marquesses, in der Mitte zwischen Herzog und Graf stehend, den Übergang vom höheren zum niederen Adel.
Verwandte Themen[]
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Quellen[]
- Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 899.
- Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 636-637.
- Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 320.
Einzelnachweise[]
- ↑ Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 76.
- ↑ Karl Ernst Georges: Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch. Hannover und Leipzig 71910 (Nachdruck Darmstadt 1999), Sp. 1645.
- ↑ Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte, Band VII., S. 93