Märkte waren im Mittelalter die Plätze des Handels und dienten der lokalen Versorgung. Sie standen daher zunächst unter herrschaftlichem, dann unter städtischem Schutz. Gemeinsam bildeten Markt, Zoll und Münze wichtige Voraussetzungen für einen erfolgreichen Handelsplatz und waren Basis für eine Stadtentwicklung. [1]
Beschreibung[]
Märkte bilden den Anfang der öffentlichen Organisation des Handelsverkehrs. Märkte errichten, d. h. Maßnahmen treffen über Verkaufstände und dergleichen konnte jeder Grundherr ohne Weiteres. Aber die zwingende Gewalt auszuüben, eine Marktordnung aufrecht zu erhalten und Marktzölle zu erheben, dazu war die Erlaubnis des Königs unerlässlich. Immer trug in diesem Sinne das Marktwesen königlichen Charakter. → Siehe auch Artikel: Markthandel und Marktrecht.
Die Einrichtungen des Marktes kamen Orten verschiedenster Art zu, solchen, die noch das Gepräge der bäuerlichen Siedlung bewahrten, und anderen, die einen gewerblichen und kaufmännischen Anstrich gewonnen hatten. Der Marktplatz wurde auch oft außerhalb schon bestehender Siedlungen angelegt, und oft waren allein topographische Verhältnisse maßgebend. Manche Märkte wurden angelegt, ohne dass dabei zwischen Dorf- oder Stadtsiedlung unterschieden wurde.
Entwicklung[]
Marktartige Zusammenkünfte für den Austausch von Gütern gab es schon lange in der vorschristlichen Periode bei Kult-, Gerichts- oder politischen Versammlungen.
Römische Eisenzeit[]
Germanische Märkte (nundinae barbarorum) werden zuerst in der Römischen Eisenzeit genannt, allerdings erst am Ende derselben und in der Nähe der römischen Grenze.
Völkerwanderungszeit[]
Ab der fränkischen Zeit (5.-9. Jhd.) bestanden in den ehemals römischen Gebieten am Rhein und an der Donau Märkte und Marktverkehr hier und dort weiter oder erneuerte sich im Anschluss an die römischen Märkte wieder.
Frühmittelalter[]
Im Frühmittelalter fanden Märkte zumeist an kirchlichen Feier- und Festtagen, auf Messen, an Wallfahrtsorten und Dingstätten, allgemein in oder bei bewohnten Orten und größeren Ansiedlungen statt. Das galt sowohl im ehemals römischen Gebiet wie im Inneren Deutschland.
8. Jahrhundert[]
Aus karolingischer Zeit (751-911) sind die Nachrichten über das Marktwesen auf deutschem Boden noch sehr dürftig. Die angebliche Schenkung eines Marktes mit Marktzoll in Westera (wahrscheinlich im westlichen Thüringen) an das Kloster Fulda durch Karl den Großen beruht auf späterer Fälschung [2]. Doch wandten die Karolinger der königlichen Verfügung über das Marktwesen große Sorgfalt zu. Schon Pippin III. der Jüngere befahl 744 den Bischöfen, in allen Städten für rechtmäßige Märkte und Maße zu sorgen [3].
9. Jahrhundert[]
Ab dem 9. Jhd. begegnen, abgesehen von einem Privileg Dagoberts, königliche Verleihungen des Marktrechts. In den Gebieten rechts des Rheins wird ein Markt zuerst im Privileg Ludwigs des Frommen (814-840) für das Kloster Corvey von 833 erwähnt. Allerdings waren in anderen Gegenden Sachsens Märkte zu dieser Zeit bereits bekannt und bestanden. Nachrichten über die äußere Ordnung des Marktverkehrs, wie Aufstellung und Gruppierung der Händler und Waren und dgl., fehlen.
10. Jahrhundert[]
Dass für bestimmte Waren besondere Märkte stattfanden, lehrt die Raffelstetter Zollordnung von 903-906 für den Salzhandel an der Donau. Von den zahlreichen Märkten, die seit der fränkischen Periode, besonders aber seit der Ottonenzeit (10. Jhd.) entstanden, erfolgte nur ein Teil im Anschluss an vorhandene größere Siedlungen der älteren Zeit, viele standen nicht im Zusammenhang mit dauernden Wohnungsanlagen, und nur manche von diesen gaben zu neuen bedeutsamen Siedlungen Anregung. Zusammenfassend ist zu sagen: die Märkte wurden durchaus nicht immer in befestigten Ortschaften abgehalten. Daher leitete das Marktrecht auch nicht automatisch zum Stadtrecht über.
Hochmittelalter[]
Im Hochmittelalter waren herrschaftliche geförderte Märkte an verkehrsgünstigen Stellen, z.B. an einem Flussübergang, wichtige Ort für die Entwicklung von Städten. Fast immer wurden diese Märkte durch eine Burg bewacht. Handwerker ließen sich am Markt nieder, Landbewohner zogen hinzu. Bewohnergruppen verschiedener Herkunft und Rechtsstellung wuchsen allmählich zur rechtsgleichen Bürgerschaft zusammen. Durch Handel und Gewerbe wurde Geld verdient.
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Quellen[]
- Hauptmeyer, Carl-Hans: Niedersachsen - Landesgeschichte und historische Regionalentwicklung im Überblick (Land Niedersachsen). Portal Niedersachsen. Isensee Verlag Oldenburg. Hrsg. Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung. Hannover, 2004. ISBN 3-89995-064-X. S. 41 f.
- Hoops, Johannes. Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. III, S. 197; Bd. IV, S. 246 f. (Stadtverfassung, § 6.)