Mittelalter Wiki
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Das Meierrecht war eine Erbpacht auf Lebenszeit, die sich in Folge der spätmittelalterlichen Agrardepression herausbildete. Die Meier sind eine besonders hervortretende gesellschaftliche Schicht innerhalb des Bauerntums, das darüber hinaus durch eine Vielfalt sozialer Erscheinungsformen geprägt war.

Beschreibung[]

Ursprünglich war das Meierrecht einem Zeitpachtverhältnis ähnlich, bei dem der Herr dem Bauern kündigen, ihn "abmeiern" konnte. Es sicherte dem Landesherrn Steuern und Dienste, dem Grundherrn eine feste Einnahme und dem Bauern durch Lebenszeiterbpacht und Anerbenrecht die dauerhafte Bewirtschaftung einer Hofstelle.

Spätmittelalter[]

Die „Meier“ bildeten sich mit der Auflösung der großen hochmittelalterlichen Hofverbände besonders in fruchtbaren Marschlandschaften als gesellschaftlicher Stand heraus. Als Ausdruck eines erstarkten und wirtschaftlich gutgestellten Bauerntums waren sie in der Lage, einer Ausdehnung ritterlicher Gutsherrschaft Schranken setzen und die Herrschaft des Adels zu begrenzen.

14. Jahrhundert[]

Bauer mit Meierrecht 14.Jh, diffusion.aistore, 2024-12-18 13-18-10 6072

Bauer im 14. Jhd. mit Meierrecht (Beispielbild)

Zu Beginn des 14. Jhds. befand sich der größte Teil des Grund und Bodens in der Hand von Grundherren, die an die Stelle der freien Bauern getreten waren. In der Folge entwickelte sich das Meierrecht als vorherrschendes Besitzrecht, nach dem den Bauern von den Grundherren Ackerland, Wiesen und Hofstätte verliehen wurde, während die Hofgebäude in der Regel zum Eigentum (Allod) gehörten.

Historische Stationen zur Entstehung des Meierrechts waren zeitlich befristete Landverpachtungen im Mittelalter, das Vordringen der Lebenszeiterbpacht während der Agrardepression und die Aneignung bäuerlicher Dienste und Gelderträge zum Aufbau von Amtswirtschaften durch die entstehenden Territorialherrschaften.

Das Meierrecht nahm eine Mittelstellung zwischen der westeuropäischen freien Zinspacht und der osteuropäischen Gutsuntertänigkeit ein. Auffällig ist, dass sich das Meierrecht am ehesten in den von der Krise des Getreidebaus betroffenen Gebieten verbreitete, also im Umkreis von Städten, deren Getreidenachfrage besonders hoch war.

15. Jahrhundert[]

Um die Steuerkraft des Bauernstandes zu erhalten, schränkten die Welfen im Gebiet des heutigen Niedersachsens seit dem 15. Jhd. die Adelsrechte immer mehr ein und legten die Meierordnung immer enger aus, so dass faktisch aus einem Pachtverhältnis ein Erbrecht entstand.

Renaissance[]

16. Jahrhundert[]

Die Durchsetzung des Meierrechts beruhte auf dem fiskalisch begründeten landesherrlichen Schutz der Bauern vor steigenden grundherrlichen Belastungen seit dem 16. Jhd. und auf der Vereinheitlichung der Grundherrschaftsformen sowie der Festlegung von Bauernklassen durch den Territorialstaat vom 16. bis zum 18. Jhd. In Gebieten mit weniger intensivem Ausbau der Landesherrschaft und in Regionen mit vorherrschender Viehwirtschaft setzte sich das Meierrecht nicht oder erst spät durch.

17. Jahrhundert[]

  • 1601 - Der Gandersheimer Landtagsabschied stärkt die Meierrechte der Bauern

Neuzeit[]

  • 1772 – Mit der "Calenbergischen Meierordnung" wandeln die Welfen das Pachtverhältnis des Meierrechts in ein faktisches faktisches Erbrecht.

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

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