Die Merowinger waren das älteste bekannte Königsgeschlecht der Franken vom frühen 5. Jh. bis 751. Sie wurden vom Geschlecht der Karolinger verdrängt. Nach ihnen wird die historische Epoche des Übergangs von der Spätantike zum Frühmittelalter im gallisch-germanischen Raum Merowingerzeit genannt. [1]
Dynastie[]
- Chlodio (zweites Viertel des 5. Jhs.)
- Merowech (um 450)
- Childerich I. bzw. Childerich von Tournai (457 – 481/482)
- Chlodwig I. bzw. Chlodowech (466 - 511)
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- Chlothar II. (613–629)
- Charibert II. (629–632 Aquitanien)
- Chilperich von Aquitanien (632)
- Dagobert I. (629–639)
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- Theuderich III. (679–690)
- Chlodwig III. (690–694)
- Childebert III. (694–711)
- Dagobert III. (711–715)
- Chilperich II. (715–721)
- Theuderich IV. (721–737)
- Childerich III. (743–751) [2]
Gesellschaft[]
Handelswesen zur Merowingerzeit[]
In welchem Umfang ein Handelsverkehr in den Rhein- und Donauländern nach der Eroberung während der Merowingerzeit im 6. und 7. Jh. fortbestand, entzieht sich der Kenntnis. Wie der streckenweise Verfall der Römerstraßen zeigt blieb zunächst nur mehr ein lokaler Handelsverkehr bestehen. Sicher ist, daß in diesen Gebieten weder die römische Bevölkerung ausgerottet, noch die Gewerbetätigkeit vernichtet wurde.
Ein Teil der ehemaligen Provinzialen blieb, besonders in den Städten, wohnen, und Gewerbetreibende wie Töpfer, Glasarbeiter u. a. konnten an verschiedenen Stellen ihre Tätigkeit fortsetzen und den Einwanderern ihre Handwerkstechnik übermitteln. Dagegen gewähren die dürftigen Quellen der Merowingerzeit keine bestimmten Anhaltspunkte für die Fortdauer des Handels. Doch die Fäden des Verkehrslebens wurden nicht überall zerrissen, sondern knüpften sich schon im 5. und 6. Jh. zwischen einzelnen Orten und Gegenden allmählich wieder an.
Schifffahrt bestand auf dem Rhein und der Scheide (z.B. Jonas V. Columbani I, 27 S. 212) seit der germanischen Okkupation. Die germanischen Teile des Fränkischen Reiches treten gegenüber den romanischen in den Quellen der Merowingerzeit sehr zurück. Selten werden Gegenden und Orte in den Rhein und Donauländern, am häufigsten noch Köln, genannt. Vorerst spielten jene Gebiete in der Politik die Rolle von Nebenländern. [3]
Königtum[]
Der merowingische König führte den Titel „rex Francorum vir inluster“, genau wie auch die älteren Karolinger. Doch selbst in den Zeiten der absoluten Königsmacht der Merowinger wurden folgende ideelle Forderung festgehalten: Der König ist in seinen Maßnahmen an das Recht gebunden, und er soll in wichtigsten Fragen der Gesetzgebung wie der Verwaltung die Zustimmung des Reichs einholen.
Während im 6. Jh. ein festes Erbrecht der Merowinger bestand und das Reich, das nach außen hin seine Einheit bewahren sollte, nach den jeweiligen Verhältnissen der Königsfamilie geteilt wurde, stellte im 7. Jh. der Adel bzw. der Majordom die Merowinger als Einheits- oder als Teilkönige auf, je nach den augenblicklichen Machtverhältnissen. Zudem gewann im 7. Jh. die Aristokratie ein freilich nie bestimmt ausgestaltetes Wahlrecht, und es trat das unerläßliche Bedürfnis auf, jeden König durch einen staatsrechtlichen Akt (Inthronisation) in seine Herrschaft einzuführen (s. Königskrönung).
Die Schwächung der königlichen Gewalt der Merowinger im 7. Jh. bewirkte den Umschwung in den Verhältnissen der königlichen Gewalt. Der König wurde Organ der zur Herrschaft gelangten Adelspartei. Und da später der Kampf um die Herrschaft sich in der Form eines Kampfes um den Majordomat (s. Majordomus) vollzog, da der Besitz des Majordomats den Besitz des eigentlichen Reichsregiments bedeutete, so wurde der merowingische König ein Organ des Hausmaiers: »qui nobis in solium regni instituit« sagte der letzte Merowingerkönig vom Hausmaier Karl.
Die Schwächung der königlichen Gewalt im bedeutete Schwächung der Staatsmacht selbst: das merowingische Reich schien der Auflösung entgegenzugehen. Die Rettung brachte eine austrasische Familie, die sich des Majordomats im ganzen Reich bemächtigte (687), das Amt zum Herrschaftsrecht entwickelte und schließlich die merowingische Dynastie entthronte... die Karolinger. [4]
Galerie[]
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Quellen[]
- ↑ Wikipedia: Merowinger
- ↑ Wikipedia: Merowinger – Herrscher
- ↑ Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Band 2. Von Johannes Hoops, 1918—1919. S. 391 f.
- ↑ Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, Band 3. Johannes Hoops, 1918-1919. S. 70 ff. Art. König, § 7.