Als Morgengabe bezeichnet man im mittelalterlichen Ehegüterrecht eine Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräutigams an die Braut, manchmal aber auch eine Zuwendung der (verwitweten) Frau an den zweiten Ehemann oder eine gegenseitige Gabe der beiden Eheleute. [1]
Beschreibung
Zu dem, was die Frau als Aussteuer mit in die Ehe einbrachte, trat als Zuwendungen des Mannes in erster Linie die Morgengabe (ahd., burg. morgangeba, morganegiba, ags. morgengyfu, ostnord. morghongava, morghongiaef, westnord. morgingjǫf, lat. morganaticum).
Darüber schrieb auch bereits Tacitus (Germ. 18): „Ehegabe bietet nicht die Frau dem Manne, sondern der Frau der Mann.“ Diese war wohl identisch mit der schwedischen viþermund (= Gegengabe) und der gotländischen hogsl ok iþ ('Tröstung und Fleiß'). Im Norwegischen unterscheidet man das der Jungfrau gegebene 'Leinengut' (línfé) und die der Witwe gereichte 'Bankgabe' (bekkjargjóf); ob das gagngjald oder þriðjungsauki damit identisch ist, erscheint zweifelhaft, jedenfalls ist es eine vom 'Wittum' (Brautpreis) verschiedene Leistung an die Braut.
Die Morgengabe wurde, wie schon ihr Name sagt, am Morgen nach der Brautnacht der Jungvermählten gegeben; sie stellt eine Gegengabe gegen die Hingabe der Braut, ein pretium virginitatis dar; ob sie zugleich als Adoptionsgabe aufzufassen ist, erscheint zweifelhaft. Aus einer relativ unbedeutenden Gabe wurde sie vielfach zu einer großen, auch Grundstücke umfassenden Zuwendung an die Frau, die sie neben der Aussteuer beim Tode des Mannes als Witwengut erhielt, während beim Tode der Frau meist, wie es scheint, die Gabe dem Manne verblieb.
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Quellen
- Hoops, Johannes. Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. I, S. 503 (Ehegüterrecht, § 8.)
- Weinhold, Karl. Die deutschen Frauen in dem Mittelalter (Internet Archive). Ein Beitrag zu den Hausalterthümern der Germanen. 2 Bände. Wien 1851. Bd. II, S. 31 ff.
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia: Morgengabe (Version vom 19.08.2020)