Mittelalter Wiki
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Ein Prälat (lat. praelatus - 'vorgezogen', von praeferre - 'vorziehen') ist in der katholischen Kirche ein hoher Beamter und Inhaber eines höheren Kirchenamtes mit Gerichtsbarkeit. In der protestantischen Kirche führen nur die Dekane und Senioren von Stiftern diesen Titel. Die Würde bzw. die Stelle eines Prälaten nennt man Prälatur. [1]

Beschreibung[]

Den Titel eines Prälaten führten im Mittelalter vornehme Geistliche, wie insbesondere der Papst oder Patriarch, aber auch Erzbischöfe, Bischöfe, Kardinäle, Legaten, Ordensgeneräle, infulierte Äbte und Priore, also die Inhaber von höheren Kirchenämtern, die mit der persönlichen Ausübung einer Jurisdiktion verbunden waren. Zuweilen wurden aber auch alle vornehme Äbte aus Achtung 'Prälaten' genannt.

In Rom waren Prälaten neben den Kardinälen höhere Beamten der päpstlichen Kurie (s. Päpstlicher Stuhl) und halbe Weltgeistliche, welche zwar geistliche Bildung und auch die Tonsur erhielten, jedoch keine Priesterweihe brauchten und daher auch heiraten konnten, auch wenn sie dann ihre Stellung verloren.

  • Päpstlicher Hausprälat und Ehrenprälat waren Titel für hervorragende Geistliche, die unmittelbare Assistenz bei päpstlichen Kirchenfunktionen hatten oder wegen ihrer Verdienste um die Kirche ausgezeichnet werden sollten.
  • Praelatus nulius (dioeceseos) war ein exemter Abt, der über sein Kloster oder auch über die dazugehörigen Pfarreien bischöfliche Gewalt ausübte.

Das mlat. Praelatus bezeichnete einen Vorgesetzten, so wohl weltlichen als auch geistlichen Standes, jedoch wurde dieser Titel auf die geistlichen Vorgesetzten eingeschränkt. Anfänglich bezeichnete man auch die einfachen Pfarrer mit diesem Namen, bis dieser Titel nur noch den höheren geistlichen Würdenträgern zu Teil wurde.

Spätmittelalter[]

Im Spätmittelalter waren Prälaten in einigen Teilen des Heiligen Römischen Reiches die Vorsteher der landsässigen Klöster (z.B. in Württemberg) und gehörten damit zu den Landständen, die im Landtag vertreten waren. Die Hintersassen der Klosterämter hatten keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Auswahl der Prälaten und deren Mandatsausübung im Landtag und waren deshalb dort politisch nicht vertreten.

Renaissance[]

Nach der Reformation erhielt sich die Prälatur (Prälatenwürde) in der protestantischen Kirche in England, Schweden und Dänemark; in Deutschland blieb es vereinzelt der Titel der obersten Stiftsherren und angesehener Geistlicher, so besonders in Hessen-Darmstadt, Württemberg und Baden. Teilweise blieben sie folglich auch als Leiter der evangelischen Klosterämter bestehen und wurden vom Konsistorium eingesetzt.

Teilweise blieben sie auch als Leiter der evangelischen Klosterämter bestehen und wurden vom Konsistorium eingesetzt (z.B. in Württemberg).

Verwandte Themen[]

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Quellen[]

  • Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart: Prälat, der (auf Zeno.Org). Johann Christoph Adelung. Leipzig, 1798. Bd. III, S. 824-825.
  • Meyers Großes Konversations-Lexikon: Prälāt (1) (Zeno.Org). 6. Auflage. Leipzig, 1908. Bd. 16, S. 259.
  • Pierer's Universal-Lexikon: Prälat (Zeno.Org). 4. Auflage. Altenburg, 1861. Bd. 13, S. 459-460.
  • Wikipedia: Herzogtum Württemberg (DE). Version vom 05.03.2025.
  • Wikipedia: Prälat (DE). Version vom 10.03.2025.

Einzelnachweise[]

  1. Damen Conversations Lexikon: Prälat (Zeno.org). [o.O.] 1837. Band 8, S. 282.