Mittelalter Wiki
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Die Römerstraßen wurden während des Römischen Reiches erbaut und unterhalten. Viele von ihnen ziehen sich über tausende Kilometer kreuz und quer durch Europa. Ihr genäherter Verlauf samt den wichtigsten Verkehrsknoten wurde in der historischen Tabula Peutingeriana kartiert. [1]

Beschreibung[]

Auf dem von den Römern dauernd oder auch nur vorübergehend besetzten Boden Germaniens knüpfte der römische Straßenbau vielfach an die schon früher vorhandenen Wege, die nun zum Teil kunstgemäß ausgebaut wurden, zum Teil in dem älteren Zustand blieben und dem Ortsverkehr als einfachere Verkehrs- und Feldwege weiter dienten. Erst während der Zeit der römischen Okkupation (ab ca. 1 n.Chr.) begann auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands der Bau von Kunststraßen, den sog. Römerstraßen.

Der Kunststraßenbau beschränkte sich auf das römische Gebiet in West- und Süddeutschland. Die Wegebauten der Römer im rechtsrheinischen Nordwestdeutschland auf trockenem und Moorboden (limites, pontes longi) während der unter Kaiser Augustus (63 v.Chr.-14 n.Chr.) begonnenen und unter Kaiser Claudius (10 v.Chr.-54 n.Chr.) abgeschlossenen Periode der Eroberungsversuche bedürfen noch näherer Bestimmung. Das vom obergermanisch-rätischen Limes umschlossene rechtsrheinische Gebiet wurde dagegen vollständig in das römische Straßennetz einbezogen.

Auf das durch den großen Limes abgeschlossene römische Straßensystem stießen von außen an zahlreichen Stellen die aus dem inneren Germanien westwärts führenden Verkehrswege. Die Anlage der Kastelle am Limes, der Durchlässe usw. ist vielfach bedingt durch die Rücksicht auf die den Limes kreuzenden älteren Wege, die auch weiter in Benutzung blieben. Die durch den Straßenbau der Römer in Bezug auf den Zustand der Wege bewirkte Verschiedenheit der Verkehrsverhältnisse im römisches und nichtrömischen Germanien blieb bestehen während der gesamten Germanischen Eisenzeit (bis ca. 800). Der Abstand zwischen den beiden Gebieten war und blieb in dieser Hinsicht außerordentlich groß.

Einfluss auf den germanischen Wegebau[]

Was die Solidität des Straßenbaus und die Bequemlichkeit des Verkehrs auf den Straßen anbetrifft, hat nicht einmal das spätere Mittelalter die römische Zeit erreicht. Von einer Einwirkung des römischen Straßenwesens auf die Wegeverhältnisse des freien Germaniens während der römischen Periode ist allerdings nichts Genaues bekannt.

Die frühere Annahme eines Übergangs von Worten wie lat. stráta in die Sprache der vor der Angelsächsischen Eroberung Englands auf der jütischen Halbinsel wohnenden Angelsachsen (strǣt) war aus äußeren Gründen unwahrscheinlich und wird vollends hinfällig durch den Nachweis, dass die Angelsachsen das Wort in ihren Ansiedlungen an der westniederländischen und nordfranzösischen Küste, von wo aus die Eroberung Englands im 5. Jhd. stattfand, also auf römischem Reichsboden, kennen lernten. [2]

Während die germanische Schifffahrt Anregungen durch die gallische empfing, indem sie im 1. Jhd. den Gebrauch der Segel einführte (Plin. NH. 19, 8), läßt sich ähnliches für die beweglichen und unbeweglichen Verkehrsmittel auf dem Land nicht nachweisen. Nach dem Sturz der römischen Herrschaft ließen die Germanen selbst in den eroberten Gebieten einen Teil des römischen Wegenetzes unbenutzt. Weil der große Verkehr des Römerreichs aufhörte, gebrauchte man für den jetzt im allgemeinen vorherrschenden Lokalverkehr nur die durch die enger besiedelten Landesteile führenden Straßen. [3]

Einfluss auf die späteren Volksrechte[]

Der Vorzug, den die ehemals römischen Gebiete gegenüber dem nichtrömischen Germanien in ihren Römerstraßen besaßen, tritt in den Volksrechten zutage. Während z.B. die Lex Baiuwariorum (744-748) als Straßenarten unterscheidet die via publica, die via equalis oder legitima, die via convicinalis vel pastoralis und die semita convicinalis, [4], oder die Lex Alamannorum (erste Jahrzehnte 8. Jhd.) die via publica kennt, enthalten die Kapitularien Karls des Großen für Sachsen und die Lex Saxonum wie auch die Lex Angliorum et Werinorum h. e. Thuringorum nichts über Wege und Straßen.

Doch unterschied man auch im Inneren Deutschlands im 8. Jhd. die dem größeren Verkehr dienenden Wege von den lokalen Verbindungswegen, wie z. B. die Erwähnungen verschiedener Wege zur Zeit der Gründung des Klosters Fulda, der semita quae Ortessvecca (Orteswehc) dicebatur und der Antsauvia, d. h. der von Mainz nach Thüringen führenden Handelsstraße, bekunden [5].

Verwandte Themen[]

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Wikipedia: Römerstraße (Version vom 29.03.2017)
  2. Waldbäume und Kulturpflanzen im germanischen Altertum (Internet Archive). Johannes Hoops. Straßburg 1905. S. 571, 575.
  3. Schumacher, Bericht 1906/07, 18.
  4. Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter (Internet Archive). Karl Lamprecht. Leipzig, A. Dürr, 1886. Bd. 2, S. 236
  5. Wegekarte bei Gegenbaur, Das Kloster Fulda im Karolingerzeitalter B. 2, Progr. Fulda 1873.