Mittelalter Wiki
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Die Benediktusregel (lat. Regula Benedicti), auch Benediktinerregel, wurde um 540 vom heiligen Benedikt von Nursia für die Abtei Montecassino verfasst. Diese Klosterregularien wurden zum Vorbild einer durchgreifenden Reformation des europäischen Mönchslebens und bildeten die Grundlage des Benediktinerordens.

Beschreibung[]

Benedikt von Nursia schrieb seine Regularien für die von ihm gegründete Abtei Montecassino bei Neapel. Als Vorbilder dienten dabei die Magisterregel (Regula Magistri) und die Augustinusregel. Seine Regel diente als Anleitung für Anfänger im Klosterleben; als Ergänzung für Fortgeschrittene empfahl er die Regel des heiligen Basilius von Caesarea.

Die Benediktusregel verbindet das Gebet mit Arbeit, Milde mit Strenge; gestattet Kleidung und Nahrung je nach Land und Sitte, auch das Weintrinken. Ihr Grundgedanke ist, dass nur im Kloster das rechte asketische Leben geführt werden kann, und dass notwendige und nützliche Arbeiten mit asketischen Übungen abwechseln müssen.

Die Regel verlangt das Ordensgelübde über unbedingten Gehorsam gegenüber den Oberen (Oboedientia), Eingezogenheit und klösterlichen Lebenswandel (Conversatio morum suorum) bzw. Armut und Keuschheit (Conversio morum), die Versprechen von Beständigkeit und dem gemeinschaftlichen Leben in Klausur (Stabilitas loci, Verbleiben im Kloster) und Verzicht auf persönliches Eigentum. Mäßigkeit und Enthaltsamkeit von Fleisch sind bedungen, aber der Erwerb durch Arbeit nicht verboten, nur Billigkeit angeraten.

Sie gebietet Armen- und Krankenpflege, Handarbeit, das Urbarmachen ganzer Gegenden, Jugendunterricht und Beschäftigung mit Wissenschaft. [1] Wichtig sind dabei auch die sorgfältige Einteilung der Zeit, das Gebet, das Lesen von Büchern und Betrachtungen und das Abschreiben von Büchern.

Das nach einem Probejahr abgelegte Gelübde ist unwiderruflich. Allgemeine Verbreitung und Annahme fand die Benediktusregel allerdings erst ab dem Frühmittelalter.

Inhalt[]

Benedikt von Nursia, Heiligenkreuzkirche

St. Benedikt schreibt die Benediktinerregel (Kloster Heiligenkreuz, 1926)

Die Benediktusregel besteht aus einem Prolog und 73 Kapiteln:

  • Prolog und Kapitel 1 bis 3: Grundlegendes zum Mönchsleben.
  • Kapitel 4 bis 7: Die monastischen Tugenden, darunter Gehorsam, Schweigen und Demut.
  • Kapitel 8 bis 20: Anordnungen zum Opus Dei, dem Gottesdienst.
  • Kapitel 21 bis 30: Strafen für Verstöße gegen die Regel.
  • Kapitel 31 bis 57: Klosterverwaltung, Arbeit, Versorgung der Mönche, Gastfreundschaft und Handwerk.
  • Kapitel 58 bis 66: Regularien zur Aufnahme von Novizen, Rangordnung innerhalb der Gemeinschaft, Einsetzung von Prior und Abt und die Aufgaben des Pförtners.
  • Kapitel 67 bis 72: Über den Umgang der Brüder untereinander.
  • Kapitel 73: Epilog.

Organisation[]

Gemäß der Benediktinerregel ist die Zahl der Mönche unbestimmt. Dienende Brüder gibt es nicht, die Mönche sind zu allen Dienstleistungen verpflichtet, weshalb das Kloster möglichst alle Lebensbedürfnisse umschließen soll. Die Besorgung der Küche wechselt wöchentlich unter den Mönchen. Handwerk und Ackerbau obliegt den Mönchen. Privatbesitz ist verboten, alles ist Gemeinschaftsgut, und der Abt teilt jedem nach Bedürfnis zu. Der Aufnahme ins Kloster geht eine jährliche Prüfungszeit voran.

Rangstruktur[]

Nach der Regel des hl. Benedikt steht an der Spitze des Klosters der Abt, dem der Prior und die Dekane zur Seite stehen. Die Äbte haben unumschränkte, durch Unteraufseher beförderte monarchische Gewalt, dem gegenüber die Kongregation und die älteren Brüder lediglich eine beratende Stimme haben. Die Wahl des Abtes gehört in der Regel den Mönchen und ist ihnen durch besondere Privilegien gesichert.

Die nächsten Beamten nach dem Abt sind Propst und Dekan, beide durch den Abt absetzbar. Ihre Wahl geht von den Mönchen aus.

  • der Propst hat als Vertreter des Abtes die Ökonomie unter sich,
  • der Dekan hat die Disziplin unter sich,
  • unter dem Propst steht der Cellarius (Kellerer bzw. Kellermeister),
  • der Pförtner hat Wache am Thor.

Neben den Beamten und regulären Mönchen gab es:

  • Reclusi – Mönche, die sich besonderer Askese wegen in ein Gemach einschließen ließen.
  • die Oblati - Kinder, die von den Eltern früh dem Klosterleben übergeben werden, ihre Zahl war groß, und ihr Unterricht gab die erste Veranlassung zu den Klosterschulen.

Ordenstracht[]

Nach dem Vorbild ihres Stifters tragen die Benediktiner:

  • Kutte (cuculla): Eine schwarze, weite Kutte mit weiten Ärmeln,
  • Hemd (tunica) mit Gudeln
  • Skapulier (scapulare): offener Überwurf von unbestimmter Farbe.
  • als Kopfbedeckung eine spitze Kappe, deren Spitze auf den Rücken herabhängt.
  • Benediktiner-Nonnen kleiden sich ebenfalls schwarz.

Speiseregeln[]

Als Speise gestattet die Regel zwei Schüsseln Gemüse, Obst, junge Gewächse, Brot; Fleisch nur für Kranke und Schwache; Wein gehört eigentlich für Mönche nicht, doch werden die Mönche, sagt die Regel, sich denselben nicht wohl nehmen lassen, deshalb ist täglich eine Maß (hemina) erlaubt. Allerdings gestattete man sich im Laufe der Zeit mehr Bedürfnisse, zumal an besonderen Tagen, bei Besuch.

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Herders Conversations-Lexikon (Zeno.Org). 1. Auflage. Freiburg im Breisgau 1854–1857. Bd. I, S. 480-481.