Das Reichskirchensystem entstand während der Regentschaft Kaiser Ottos I. (962 bis 973). Zu dieser Zeit wehrten sich Familie und Adel gegen seine zentrale Königsmacht im Heiligen Römischen Reich. Daher vergab er Lehen an ihm genehme Bischöfe und Äbte und gründet damit das Reichskirchensystem.
Beschreibung[]
Als Gegengewicht zu den Fürsten ernannte Kaiser Otto I. Bischöfe und Äbte und betraute sie mit Verwaltungsaufgaben. Mit Landschenkungen und Regalien (Rechte) an Stifte und Klöster sicherte er sich die Loyalität der christlichen Kirche, die zur wesentlichen Stütze der Macht wurde.
So entstanden geistliche Fürstentümer, die das Land noch weiter zerstückelten, als es sowieso bereits politisch zerteilt war. Sie sind eine Besonderheit des Heiligen Römischen Reiches, und sonst in Europa unüblich. Diese Politik gegenüber der Kirche begünstigte auf der anderen Seite die Gründung vieler (Erz-) Bistümer. [1]
Quellen[]
- ↑ Geschichtsbaum Deutschland. National Geographic Deutschland. Britta Orgovanyi-Hanstein. Candor-Verlag, 2006. ISBN 3200005572, ISBN 9783200005570.