Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen. Dazu zählten mehr als 300 geistliche und weltliche Fürsten, Prälaten, Grafen und Herren sowie Vertreter von Ritterorden und Freien Städten und Reichsstädten. [1]
Beschreibung[]
Ursprünglich waren die Reichsstände jene Institutionen des Staates, welche in Dingen, die der Regent allein nicht entscheiden durfte, zu Rate gezogen werden mussten. Sie bestanden meist aus dem hohen und niederen Adel, der Geistlichkeit und zuweilen Abgeordneten des Bürger- und Bauernstandes. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren die Reichsstände dann jene unmittelbaren Mitglieder des Reiches, die auf den Reichstagen Sitz und Stimme hatten.
Voraussetzung[]
Voraussetzung für Sitz und Stimme im Reichstag war der Besitz einer reichsunmittelbaren Herrschaft, die Einwilligung des Kaisers und Reichs, sowie die Übernahme eines Reichsanschlags. Seit der zweiten Hälfte des 17. Jhd. war für die Ausübung der Reichsstandschaft erforderlich:
- Qualifizierung mit fürstenmäßigen oder gräflichen Reichsgütern. Die unmittelbaren Reichsgüter waren teils allodial, teils Lehen, doch hatten einige wenige der Mitglieder der Grafenbänke kein unmittelbares Allodium.
- Einlassung zu einer standeswürdigen Steuer in einem gewissen Kreis und Vernehmung des betreffenden Kollegiums;
Das Recht des Kaisers zur Verleihung der persönlichen Befähigung zur Reichsstandschaft blieb hierdurch unberührt.
Erwerb[]
Der Erwerb des Reichsstandschaftsrechts erfolgte durch eine kaiserliche Verleihung in Verbindung mit der Erhebung in den Fürsten- und Grafenstand.
Unterscheidungen[]

Staatliche Hierarchie des HRR: Die Quaternionen (Schedel'sche Weltchronik, 1493).
Man unterschied folgende Reichsstände:
- Geistliche Reichsstände - die geistlichen Kurfürsten, die Erzbischöfe und Bischöfe, Prälaten, Äbte, Äbtissinnen, der Hoch- und Deutschmeister und der Johannitermeister. Nach dem Westfälischen Frieden 1648 unterschied man dabei auch protestantische und katholische Reichsstände.
- Die katholischen Reichsstände bildeten das „Corpus Catholicorum“.
- Die evangelischen Reichsstände bildeten das „Corpus Evangelicorum“.
- Weltliche Reichsstände - die weltlichen Kurfürsten, Herzoge, Fürsten, Landgrafen, Markgrafen, Burggrafen, Grafen.
- Kurfürstliches Kollegium
- Fürstliches Kollegium
- Reichsstädte
Quellen[]
- Herders Conversations-Lexikon (Zeno.Org). 1. Auflage. Freiburg im Breisgau 1854–1857. Bd. IV, S. 693.
- Meyers Großes Konversations-Lexikon (Zeno.Org). 6. Auflage. Leipzig, 1905–1909. Bd. 16, S. 743.
- Pierer's Universal-Lexikon (Zeno.Org). 4. Auflage 1857-1865. Altenburg, 1860. Bd. 13, S. 955.
Einzelnachweise[]
- ↑ Wikipedia: Reichsstände (DE). Version vom 17.05.2022.