Mittelalter Wiki
Mittelalter Wiki
Dieser Artikel wurde am 28. August 2018 als Spotlight vorgestellt.

Salinen sind Betriebsstätten zur Gewinnung von Salz (Speisesalz). Dabei unterscheidet man zwischen Verdunstungssalinen (z.B. von Meerwasser) und Siedesalinen, wo salzhaltiges Wasser (z.B. aus Solquellen) künstlich eingedampft wird. [1]

Beschreibung[]

Die ältesten Meldungen über Salzerzeugung bei den Germanen (58 und 371 n.Chr.) sprechen von den Kämpfen germanischer Stämme untereinander um den Besitz von Salzquellen im inneren Deutschland, wahrscheinlich in den Regionen um Salzungen, Kissingen oder Hall. Seit der Merowingerzeit (5. Jh.-751) werden zahlreiche Betriebsstätten auf dem Boden der germanischen Reiche urkundlich überliefert. Für die Salzgewinnung kamen Salzpfannen, Siedehäuser und Salzbergwerke zum Einsatz.

Meerwassersalinen[]

Meersalz wurde durch offene Salzpfannen sowohl im Süden an der Adria bei Comacchio (964), Lorco (992), am Tyrrhenischen Meer (500) und bei Narbonne (814), wie im Westen an der Bucht von Bourgneuf (769) und im Norden an der englischen Südküste und an der friesischen Küste (776) gewonnen.

Steinsalzbergbau[]

Steinsalzbergbau ist im 5. Jh. im gotischen Spanien betrieben worden, später erst wieder, wie es scheint, seit der Wende des 12. uns 13. Jhs. auf dem Dürrenberge bei Hallein, in Nordostungarn und Siebenbürgen.

Solquellen[]

Salzsieden Fotothek df tg 0000550

Solquelle mit Salzsiedern

Das meiste Salz des inneren Handelsverkehrs lieferten die Solquellen (Salzbrunnen), an denen sich besonders Deutschland mit fortschreitender Besiedlung reich erwies. Westlich und südlich des Rheins bestanden um 500 Salinen zu Salins (?), um 709 in Marsal und benachbarten Orten des Seillegaues sowie 613 bei Piacenza.

Ostwärts zu Reichenhall stand vermutlich schon seit der ersten Baiernzeit ein besonders ergiebiges Vorkommen in Betrieb, 731 im Quinziggau, um 770 in Sooden a. d. Weser, 775 in Salzungen und 777 in Sulzbach (Hall in Oberösterreich).

806 finden sich genutzte Salzquellen in Halle a. d. Saale, 823 in Kissingen, Bodfelde (833), bei Hannover (840), Aschbach in Hessen, Salzdahlen (888), im Traungau (903), Hall bei Admont (931), in Lüneburg (956), Borne (Magdeburg), Giebichenstein (960, 961), Schwäbisch Hall (972), bei Villach (979), bei Halberstadt (996) und anderwärts. Auf englischem Boden sind Salinen in Worcestershire (716), Kent (732), in Mercien östlich des Stour (811), Tantun in Westsachsen (854), Humbleton (884), Droitwich, Northwich (nach dem Domesdaybook) bezeugt.

Geschichte[]

Salzgewinnung Fotothek df tg 0000546

Offener Pfannprozess in Meerwassersaline

Wie die vorgeschichtlichen Fundstätten bei Hallstatt, Reichenhall, Hallein, im Seilletale und in Halle a. d. Saale lehren, betrieben bereits die bergbaukundigen Kelten vielfach Salzerzeugung. Ihnen folgten zum Teil die Römer, sei es in der Erzeugung selbst, sei es wenigstens als Herren der Betriebe. Im Osten pflegten slawische Vorläufer an verschiedenen Orten die Salzbereitung (Halle, Soest).

An diesen älteren Betriebsstätten trat, angesichts des regen Bedürfnisses nach dem unentbehrlichen Nahrungsmittel und seiner leichten Gewinnbarkeit, auch kein Stillstand ein, als sich die Germanen in diesen Ländern festsetzten. Dass Reste der vorgefundenen gewerblichen Bevölkerung herangezogen wurden, liegt nahe. Gleichwohl übernahmen die Germanen die Kunst der Salzerzeugung nicht lediglich, wie schon einiges germanische Sprachgut an technischen Ausdrücken (z.B. "Pfiesel" von pisale - 'Erwärmen') zeigt.

Römische Schriftsteller berichten von einer noch einfachen Art der Salzerzeugung durch Übergießen brennender Hölzer mit Salzwasser, wodurch das Salz an der Asche ausgeschieden wurde. Weit zurück reicht wohl das im Friesischen betriebene und von 1258 bezeugte Veraschen und Auslaugen des Darg.

Das künstliche Versieden von Sole nach vorgeschichtlicher Art mittels erhitzter Steine oder Tonziegel wurde auch von den Germanen eine zeitlang betrieben. Es ist auch wahrscheinlich, dass das noch im 10. Jh. bei den Slawen gebräuchliche Abdampfen des Salzwassers in irdenen Töpfen weiter verbreitet war. Eine vollendetere Technik brachte erst der sog. offene Pfannprozess (mit Salzpfannen). Dabei wurde Meersalz in günstigeren Lagen durch natürliche Verdunstung in Salzteichen gewonnen, wobei die Salzernte stark von der Witterung abhing.

Technik und Betrieb[]

Salzsieden Fotothek df tg 0000551

Salzsieder mit großen Krügen an einer Meerwassersaline

Die Salinenarbeiter hießen Sülzer. Vor den bloßen Hilfsknechten zeichneten sich die eigentlichen Sieder durch ihre technische Kunst aus. Aus ihnen gingen die Pfänner als Unternehmer hervor.

Von den größeren Salinen ist bekannt, dass der Betrieb während der Winterszeit ruhte; in Reichenhall von Anfang November bis Anfang Mai, in Vic-sur-Seille (Frankreich) von Anfang Dezember bis Mitte April, in Lüneburg von Weihnachten bis Anfang Februar.

Die Arbeit bei den Salzpfannen lief regelmäßig von Woche zu Woche, auch des Nachts. An Sonn- und Festtagen lagen die Pfannen still, bis später da und dort ein Einvernehmen mit der Kirche wegen Ablösung der Festtage durch Abgaben (z.B. in Reichenhall das "Lössalz") erzielt wurde.

Salzmaße[]

Der Erzeugungsprozess lieferte täglich einen bestimmten Salzertrag, der auch als Maßeinheit verwendet wurde (patella, coctio; seit dem 13. Jh. sied, sus, sal; [2]). Maße des losen Salzes für Handel und Zollbehandlung waren große und kleine Fuhren (carra, carrata, carruncula, plaustrata) oder Lasten, ferner Hohlmaße, Mut (modius), Scheffel, Fässer oder Tonnen. In Lüneburg (12. Jhd.) begegnet der chorus oder wichscepele als Großscheffel (= 24 Scheffeln oder 3 Fudern). Gepreßtes Salz kam in „Stücken" (lapides salis) in den Handel, d. h. wohl bestimmten Formen, wie der des Reichenhaller voderl, statiuncula [3].

Herrschaftliche Eigenbetriebe[]

Die mittelalterliche Form der Pfannsiederei war der handwerksmäßige Kleinbetrieb. Dessen Anfänge liegen in einer herrschaftlichen Betriebsorganisation. Eigenständige Sieder (mancipia, servi), daneben von auswärts herangezogene Vertragsarbeiter besorgten im Dienste des Grundherrn das Besieden der Pfannen nach Anordnung herrschaftlicher Beamter. Ob sich auch kleine freie Grundbesitzer als Unternehmer auf eigenem Boden betätigten, steht in Frage.

Von allmendartiger Nutzung der Solquellen verlautet nichts. Die Beherrschung des Salzerzeugungsprozesses gestaltete das herrschaftliche Verhältnis zu einem Pfanndienst mit weitgehender Selbständigkeit der Sieder und so gab es bereits früh Verträge mit den Grundherren, die den Siedern den Betrieb auf eigene Rechnung in die Hand gaben. Der jüngere Eigenbetrieb mit Lohnarbeitern scheint von geringer Ausdehnung gewesen zu sein, bis zu Ausgang des Mittelalters der neue Monopolgedanke bedeutende regalistische Eigenbetriebe ins Leben rief.

Gesamtbetrieb[]

Die Siedewerke, mit Salzbrunnen, Schmiede, sonstigen Anlagen wie Wohnstätten und dem Grundbesitz der Sülzer, bildeten im Ganzen die Saline [4][5]. Den auswärts zugehörigen Grundbesitz bildeten zugestiftete Ackergründe der Sülzer, Wald für den Holzbedarf des Siedens, Wald und Weide als Allmende der Sülzer [6]. Eine frühzeitige Befestigung der Hauptanlage ist wahrscheinlich. Manchen Salinen verlieh die Vielheit der Kleinbetriebe das Äußere eines Großbetriebes.

Für Reichenhall läßt sich bereits aus einer herzoglichen Vergabung aus dem Ende des 7. Jhs. auf mindestens 60, wahrscheinlich weit mehr Siedepfannen schließen. Zu Vic-sur-Seille (Frankreich) gab es um einiges später mindestens 40, in Halle a.d. Saale im Jahre 1184 über 92 (die in einer einzigen Schenkung genannt werden), in Lüneburg zu Anfang des 13. Jhs. etwa 200 Pfannen. [7]

Rechtliches[]

Salz war nach mittelalterlicher Rechtsauffassung der Verfügung des Grundeigentümers unterworfen. Demgemäß gelangten Solquellen und Anteile daran als "Zubehör" von Grund und Boden oder auch als selbständige Salinengüter ebenso aus fiskalischen Güterbeständen wie aus dem Erbgut privater Grundeigentümer durch Veräußerungsgeschäfte in den Rechtsverkehr [8]. Verfügungen über Salz auf fremdem Boden sind im Frühmittelalter noch unbekannt. Aus dem Titel des Grundeigentums übte der Salineneigentümer herrschaftliche Rechte über die Saline im ganzen und die zugehörigen Leute, insbesondere auch einen Abgabenzwang [9].

Arten der Sülzgüter[]

Aus dem ursprünglichen Salineneigentum des Grundeigentümers zweigten sich drei Arten von Berechtigungen ab, die zusammen die Sülzgüter ausmachten:

Solenbezugsrechte entstanden durch Überlassung von Brunnenanteilen [10]. Pfannstatt und Salzpfanne erscheinen einerseits als Zubehör der Hofstatt [11], andrerseits aber auch als Zubehör des Soleanspruchs. Zumeist jedoch wird umgekehrt die Salzpfanne als Hauptsache und der Brunnenanteil als deren Zubehör betrachtet, zumal zu einer Pfanne auch mehrere Anteile gehören konnten [12].

Die Salzpfanne galt als wirtschaftlicher Mittelpunkt des ganzen Betriebes, auch rechtlich als das Salinenhauptgut, dem überhaupt die sonstigen Berechtigungen und selbst Liegenschaften zugehören [13][14]. Hierbei kommen besonders auch Holzrechte in Betracht.

Die dritte Art von Sülzgütern bildeten Renten in Salz, später auch Geld, die von einzelnen Salzpfannen oder auch Siedehäusern vergeben oder verkauft wurden und vor allem den Stiftern zufielen. Die Salzrenten erscheinen teils als Zehnt, teils als feste Abgaben.

Teilrechte und Gemeinschaftsverhältnisse[]

Les Paludières, Eugène Jacques Feyen

Salinenarbeiterinnen an offenen Salzpfannen (Eugène-Jacques Feyen, 1872)

Wie die Saline im ganzen konnten auch die einzelnen Sülzgüter mehreren Berechtigten zustehen. So z.B. die Salzbrunnenanteile, die Siedehäuser, Pfannstätten und Salzpfannen. An diesen entstand aus verschiedenen Titeln Miteigentum nach Bruchteilen, Hälften, Dritteln, an Pfannen bis zu Sechsteln.

Mit dem Aufkommen mehrpfanniger Siedehäuser ergaben sich auch reale Teilungen in der Art, dass die Häuser zur Hälfte usw. den Eigentümern der dort liegenden Pfannstätten gehörten. Für den Siedebetrieb, der in den Händen der Sülzer lag, waren die Miteigentumsverhältnisse der Pfannherren ohne Belang.

Betriebsgemeinschaften, ähnlich der Gewerkschaften des Metallbergbaus, kamen bei der Kleinheit der Einzelbetriebe nicht zur Entstehung; vereinzelte Ansätze und Salinengründungs-Gesellschaften sind erst in späterer Zeit festzustellen. Schon früher führte hingegen die Verdrängung des ursprünglichen Salineneigentümers durch die jüngeren Erwerber von Sülzgütern zu einem Zusammenschluss aller Sülzbegüterten, um besonders die Verfügung über die Salzbrunnen in die Hand zu bekommen [15].

Salinen-Ortsgemeinden[]

Um Salzbrunnen und Siedehäuser entstand eine dorfmäßige Siedelung von grundherrschaftlicher Art, vicus oder villa genannt. Durch den Übergang von Sol- und zugehörigen Pfanngütern an auswärtige Herren vervielfachten sich die Herrschaftsrechte über die Mitglieder der Ortsgemeinde, welche reicher begüterte Herren durch besondere Amtleute vor Ort (magistri, praefecti, officiales) ausüben ließen. Folgeweise bestand auch eine mehrfache Gerichtsbarkeit, soweit sie grundherrlich war.

Ein Sondergericht in Sachen der Saline und der Sülzer gab es nicht, wohl aber führte die Besonderheit der Verhältnisse zur vereinzelten Einrichtung der mit allgemeiner Zuständigkeit ausgerüsteten Hallgrafen in Reichenhall und im ältesten Halle a.d. Saale. Nach Ansiedlung kaufmännischer Elemente am Orte gingen die aufstrebenden Pfänner in einer bürgerlichen Gesamtgemeinde auf. Die ersten Bürger in Salinenorten werden um die Mitte des 12. Jhs. genannt. Bald darauf tauchen die ersten Salinenstädte auf, z.B. Reichenhall (1163), Halle a.d. Saale (1177) und Lüneburg (1200). In diesen und anderen Salinenstädten lagen Salzbrunnen und Salzwerke inmitten des Stadtgebiets, von der Stadtmauer umschlossen.

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Wikipedia: Saline
  2. Mittelrheinisches Urkundenbuch I S. 164: „De una-quaque ine exeunt in ebdomada burdure VI, id est cotidie I"
  3. Salzburgurger Urkundenbuch I S. 515
  4. 973, Dipl. Otto I. n. 431: „quandam nostri iuris salinam, quod vulgo Hai vocant.. cum utriusque sexus mancipiis, aedifitiis, terris.. sartaginibus locisque sartaginum, locis onustariis.. et cum omnibus.. ad hanc praedictam salinam respicientibus"
  5. 1147, Gurker Geschichtsquellen I n. 149: „hii autem sunt termini ad salinam supradictam pertinentes"
  6. Prümer Urbar c. 41; Urkundenbuch Steiermark I n. 605: „communio lignorum ad domos suas focandas.. communio etiam pascue ad greges suos alendos"
  7. v. Inama-Sternegg. Zur Verfassungsgeschichte der deutschen Salinen in Wiener Sitzungsberichte, Ausgabe 111 (1885). S. 569 ff.
  8. Meichelbeck, Carl. Historia Frisingensis. Bd. II, S. 431: „proprietatem suam, quam illi antecessores sui.. relinquerunt, hoc est.. fontem salientem"
  9. hierher gehört der census, „quod dicitur adalporo“, im Indic. Arnon. wohl so viel wie Edelzins; Salzburger Urkundenbuch I, S. 14
  10. 823, Cod. Fuld. n. 410: „talem partem in illo fonte, ubi nascetur sal, qualis mihi contingit"
  11. 846, Bitterauf, Trad. Freising. I n. 682: „curtem cum aedificiis cum loco et frixoria salis"; 959, Dipl. Otto I. n. 202: „curtilia cum patellis patellarumque locis"
  12. Salzburger Urkundenbuch I, S. 394: „patellam cum omnibus appendiciis.. que sunt octonaria pars ad Wizenmannisprete.. XII a pars in haurula.. Schultheizze" usw.
  13. 709, Pardessus, Dipl. II, S. 282: „inno ad sal faciendum cum manso, casa, serso, cum omne adiacentia"
  14. Salzburger Urkundenbuch I, S. 338: „ad unam patellam pertinentquarta pars aque.. locus habitationis, locus patelle pratum unum"
  15. 1205, Urkundenbuch der Stadt Lüneburg I n. 34: „omnes, qui proprietatem in sulta habere dinoscuntur"