Mittelalter Wiki
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Als Salzsieder oder auch Sülzer bezeichnet man die in Salinen beschäftigten Salzarbeiter (salinarii). Die Betreiber eines Salzsiedebetriebes hießen Pfänner, nach der Siedepfanne.

Beschreibung[]

Die ursprüngliche Stellung der beim Salzbrunnen, im Siedebetrieb, bei der Salzfertigung und den Holzarbeiten beschäftigten Salinenarbeiter bestimmte im Allgemeinen das Herrenrecht. Sie zählten zu den dienstpflichtigen Tagewerkern, wenn auch in besonderer Stellung, so dass sie gelegentlich auch von den sonstigen Arbeitern unterschieden werden.

Ein Teil war mit Ackerbesitz wie bei den bestifteten Handwerkern ausgestattet. Zumeist erscheinen die Salzarbeiter als Zubehör der Saline bzw. Siedehäuser oder Pfannen, mit denen sie veräußert werden. Ein Kopfzins findet sich im Prümer Urbar [1] von 893.

Pfänner[]

Vor den bloßen Hilfsknechten zeichneten sich die eigentlichen Sieder durch ihre technische Kunst aus. Aus ihnen gingen die Pfänner (patellarii) als Unternehmer hervor, indem ihnen die Pfannherren in schrittweise günstigeren Zinsverhältnissen das Besieden ihrer Pfannen vertraglich überließen.

Mit dem Wandel der wirtschaftlichen Stellung brachte ihnen der Übergang vom Herrenrecht zum Vertragsrecht auch in persönlicher Hinsicht die Befreiung von ererbter Abhängigkeit, beschleunigt wohl dadurch, dass die von auswärts herangezogenen Sülzer z. T. nur vertraglich zu gewinnen waren und ihre demgemäß von vornherein freiere Stellung Rückwirkungen äußerte. In den größeren Salinenorten traten die Pfänner als nunmehrige Herren der Erzeugung in den Stand der Bürger ein. Nach Ansiedlung von immer mehr Kaufleuten an den Salzorten gingen die aufstrebenden Pfänner in einer bürgerlichen Gesamtgemeinde auf.

Hilfsarbeiter[]

Auch die zum Hilfsdienst verwendeten Eigenleute, darunter häufig Frauen, besserten mit der Zeit ihren Stand. Entwickelten sich aus den eigentlichen Siedern freie Unternehmer, so wurden die übrigen zu freien Lohnarbeitern (mhd. saltkarl). Indem sich die alte Herrschaft mit bestimmten festen Abgaben begnügte [2][3], galten sie mit der selbständigen Betriebsübernahme durch die Pfänner als deren Arbeiter. Jünger und vereinzelt ist die Radizierung der Salzarbeit auf Grund und Boden (Erbarbeiter).

Galerie[]

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Prümer Urbar bei dilibri.de (mit Suchfunktion
  2. 1100, Urkundenbuch Steiermark I n. 93: „servi administrantes ignem patellis.. ova cellerario dare debent et unusquis-que eorum saccum unum" usw.
  3. Salzburger Urkundenbuch I, S. 299, 300, 874: Verfügung des Rückfalls in Leibeigenschaft bei Versäumung des Zinses