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Das sog. Hrabanische Glossar, auch Hrabanische Glossierung, Pseudohranbanisches Glossar und später Samanunga-Glossar genannt, ist eine Handschrift vom Ausgang des 8. Jh. (um 790) aus Reichenau-Murbach. Ursprünglich wurde Rabanus Maurus (auch: Hrabanus; 780-856) als Autor angenommen.

Beschreibung[]

Das Hrabanische Glossar ist eine kürzere Umarbeitung des "Abrogans" (ein lateinisches Wörterbuch, das nach seinen Anfangswort benannt ist) und seine Übertragung ins Althochdeutsche. Daneben gibt es eine zweite Übersetzung, das Keronische Glossar. Die hrabanischen Glossen sind in einer vollständigen Handschrift und in drei Bruchstücken überliefert:

A: Die Wiener Handschrift 162[]

Die Wiener Handschrift 162 (Cod. 162; olim hist. prof. 629). Sie enthält das Hrabanische Glossar und die glossae spiritales des Eucherius, eine Beschreibung der Regionen Roms und der Regionen Konstantinopels. Darin findet sich zum einen die Signatur: „ms Ambras 299“, sowie die Worte zu Beginn: "IN NOMINE DI SUMI INCIPIUNT GLOSAS HRAB MAURI". [1] Neben dieser Haupthandschrift sind noch 3 Bruchstücke erhalten.

B: Bruchstück aus Wiener Cod. 482[]

Das Bruchstück (B) gehört zu den Handschriftenschätzen der Klöster St. Gallen und Reichenau. Es findet sich in der "Wiener Handschrift 482" in 4 (olim. hist. Prof. 632) [2] auf Blatt f. 87r als "Glossarium 'Samanunga' vetus-Germanicum" (frag.). [3] Auf Blatt 1 dieses Cod. 482 liest man die Notiz „lib augie maioris“, danach „Ambras 252“ und die Überschrift „INCIP LIBER GENERATIONUM“. Darunter erscheint dann Fredegars Chronik, die, unterbrochen vom „Liber de cursu temporum“ des Julius Hilarianus bis vor das Stück des Hrabanischen Glossars hin, den Inhalt der Handschrift bildet. Das Dokument bricht mit den Worten „arq; man" ab. Publiziert wurde das Bruchstück zuerst von dem deutschen Sprachforscher Eberhard Gottlieb Graff in seiner "Diutiska" als "Rx" (II 373) . [4]

Autorenfrage[]

Die Wiener Handschrift 162 (A) beginnt mit den Worten: "IN NOMINE DI SUMI INCIPIUNT GLOSAS HRAB MAURI". Nach Untersuchungen von Prof. Sievers stimmt diese Überschrift mit der Handschrift des gesamten Dokumentes überein. Das Glossar gibt sich also für eine Arbeit des berühmten Rabanus (Hrabanus) Maurus aus. Dagegen spricht jedoch:

  • 1.) dass die Glossen im bayrischen Dialekt verfaßt wurden. Hrabanus Maurus lebte jedoch dagegen in Fulda und war gebürtig aus Mainz.
  • 2.) dass das Glossar im letzten Jahrzehnt des 8. Jhds. (um 790) entstand. Hrabanus Maurus aber wurde zwischen 775-780 geboren. Daraus folgt, dass Hraban nicht der Verfasser des Glossars sein kann.

Die Wiener Handschrift 162 (A) wurde durch paläographische Untersuchungen in das 10. Jh. datiert. Sie bietet also nicht das Original, sondern eine Abschrift. Zudem wurde jene Überschrift entweder vom Schreiber der erhaltenen Handschrift hinzugefügt, oder, was noch wahrscheinlicher ist, sie entstand zu der Zeit, als Hrabans Name besonders viel galt, und wurde vom Schreiber aus der Vorlage übernommen.

Quellen[]

Einzelnachweise[]

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