In älterer Zeit war der Schiffbau in Europa kein besonderes Gewerbe, sondern ein allgemeines Handwerk der seefahrenden Küstenbewohner.
Geschichtliches[]
Bei den Mittelmeergermanen trat während der Völkerwanderungszeit insofern eine Sonderung der Schifffahrt vom Schiffbau ein, als deren Fahrzeuge und Flotten ein Erzeugnis mittelmeerischer, besonders römischer Schiffbauer waren. Durch ein Gesetz aus dem Jahre 419 [1] war es den Römern zwar bei Todesstrafe verboten, die 'Barbaren' in der Kunst des klassischen Schiffbaus zu unterrichten, doch konnte dieses Verbot nicht eingehalten werden, besonders nach der Eroberung Karthagos mit seinen Schiffsarsenalen durch die Vandalen im Jahre 439 (s. Kriegsflotte).
Inwieweit beim Bau der Kriegsflotten im fränkischen und englischen Reich zur Abwehr der Normannen im 9. Jhd. der Schiffbau als besonderes Gewerbe betrachtet wurde, ist nicht bekannt. In Nordeuropa tritt er als solches Gewerbe zuerst im 10. Jhd auf.
Nordeuropa[]
Das norwegische ältere Gulathingsgesetz (c. 306) aus dem 10. Jh. unterschied beim Bau (anord. skipsmíð, skipgerð) der Landwehrschiffe die Zimmerleute (anord. stamnasmiðir, stafnasmiðir), welche Steven, Kiel, Spanten, also das Schiffsskelett, bauten, von den Plankenarbeitern (anord. filungar, von fjǫl - 'Planke'), die die Planken bearbeiteten und das Schiff zusammensetzten. Die Plankenarbeiter erhielten 1 Sechs-Ellen-Öre Wochenlohn, die Zimmerleute das Doppelte.
Beim Bau des Drachenschiffs "Ormr hinn langi" von Olaf Tryggvason im Jahre 999 wurden unterschieden:
- der Baumeister (anord. hǫfuðsmiðr), der die Konstruktion angab und den Bau leitete,
- der Zimmermann (anord. stafnasmiðir),
- der Handwerker zum Fällen oder Spalten der Baumstämme (anord. sumir at fella),
- der Handwerker zum Bearbeiten und Glätten der Planken (anord. sumir at telgja),
- der Nagelschmied (anord. sumir saum at slá)
- der ungelernte Träger usw. [2]
Der Kiel wurde auf der Helling (anord. bakkastokkar) gestreckt und der Bau erfolgte bisweilen unter einem Schutzdach oder in einem Schuppen. Mast und Takelung wurden erst nach dem Ablaufen angebracht. Das Hauptwerkzeug beim Schiffbau war die Axt, außerdem kamen Hohlmeißel, Bohrer, Keile, Messer, Hammer, Zange, Feile und Hobel zur Anwendung, dagegen keine Säge. Über das Baumaterial der Schiffe s. Art. Schiff. Eine bildliche Darstellung der Vorgänge beim Schiffbau findet sich auf dem Teppich von Bayeux vom Ende des 11. Jhd. (Szene 35: Wilhelm der Eroberer befiehlt den Bau von Schiffen).
Verwandte Themen[]
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Quellen[]
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, 4 Bände (1. Aufl.). Johannes Hoops. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. IV, S. 115.
Einzelnachweise[]
- ↑ Cod. Theodos. IX 40, 24 ed. Mommsen u. Meyer I 2 p. 507
- ↑ vgl. Ólafs saga Tryggvasonar c. 88 (Heimskringla)