Mittelalter Wiki
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Eine Schiffspartnerschaft (lat. societas navalis) ist alte Form von gesellschaftlicher Vereinigung (daher im Norden felag genannt), die auf Miteigentum an einem zur Seeschifffahrt verwendeten Schiff basiert.

Beschreibung[]

Die Schiffspartner hießen lat. partionarii personers, caratisti oder auch Schiffsfreunde. Die Part (Teilhabe) trug im Süden den Namen lat. locus, d.h. 'Posten im Verzeichnis der Anteile'.

Die Zahl Parten war je nach Größe des Schiffes verschieden, in Südeuropa kamen bis 70 vor, in Nordeuropa war die Zahl ursprünglich klein, aber steigerte sich dann ebenfalls im Laufe der Zeit. Die Part war veräußerlich, doch bestand vielfach ein Vorkaufsrecht der übrigen Partner.

Die Parten waren die Grundlage für die Gewinnanteile, die Zuschusspflicht und die Abstimmung. In den Quellen, die von einer Vielheit von Parten ausgehen, drang das Mehrheitsprinzip durch. Dabei bestand aber für den Überstimmten als Gegengewicht vielfach entweder Recht des Abandons, d. h. der Aufgabe der Schiffspart, die dann den Übrigen anteilig zufiel, oder das Setzungsrecht, d. h. das Recht, das Schiff zu einem bestimmten Preise zu veranschlagen, zu dem es die Mehrheit nehmen oder lassen muss. Die Schiffspartner reisten entweder sämtlich selbst mit, oder einer von ihnen ging auf die Reise und dirigierte das Schiff.

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Quellen[]

Einzelnachweise[]