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Als Soken bezeichnet man im Rahmen der Grundherrschaft, besonders in England und Dänemark einen feudal gefärbten Typus von Landgütern (anglo-norman. maneria).

Beschreibung[]

Die Soken waren Länderkomplexe, deren freie Haushaltungen einem Lehnsherrn zu Gerichtsgefällen und sonstigen kleineren Abgaben verpflichtet waren, die aber in gar keiner oder nur in sehr schwacher agrarischer Abhängigkeit von ihm standen. Diese Soken waren besonders in den dänischen Gebieten häufig und umfassten große Bezirke. So gab es in der Soke von Bolingbroke in Lincolnshire eine kleine Domäne, die zwei Pflüge beschäftigte, und zwanzig Haushaltungen von Villanen (nicht-adlige Landbewohner) und Kleinbauern (bordarii), die mit dieser Gutswirtschaft verbunden waren. Die Soke dieses kleinen Gutes aber erstreckte sich über 17 Ortschaften und umfasste 529 Haushaltungen von freien Socmen [1].

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Dd. I, 351, b