Der Ausdruck Spielmann und das Pfeiferrecht lässt sich bis ins 8. Jh. des Frühmittelalters zurückverfolgen. Spielleute und Musikanten traten zu bestimmten Gelegenheiten zur Unterhaltung auf. Historisch geht der Begriff Spielmann bereits auf die Zeit des Römischen Reiches zurück (ludarii). Als (vogel-)freies Fahrendes Volk zogen sie von Stadt zu Stadt, spielten mit der Spielmannsgeige zum Tanze auf, traten aber auch als Erzähler – selbst begleitet von der Spielmannsgeige – auf.
Beschreibung[]
Als Erzähler sangen die Spielleute zum einen Liebeslieder („Minnegesang“) oder Heldengesänge („Epen“), zum anderen aber auch Nachrichten, die sie auf der Wanderung aufschnappten und in Reimform verarbeiteten. Sich zu Gruppen verbündende Spielleute sind die Vorläufer späterer fahrender Musik- und Gauklertruppen, welche wiederum Vorläufer von wandernden, später sesshaften Theatergruppen wurden.
Der fahrende Spielmann, wie er besonders in deutschen Zeugnissen seit dem 9. Jhd. auftaucht, unterscheidet sich wesentlich von seinen Vorgängern, dem Hofdichter (scop) und Skalden (skald). Der Spielmann stand abseits der Gesellschaft, war heimatlos, ehrlos und rechtlos. Als Fahrendes Volk wurden Spielleute mit Kupplern, Kämpen, Unehelichen und Diebsgesindel auf einer Stufe genannt. Ihre Beschäftigung umfaßte neben der Dichtkunst, auch das Musizieren - das Pfeifen und Fiedeln - Tanzen und Fechten, Schauspiel und Puppenspiel, Possenreißen und Quacksalberei. Es war ein eigenständiges Gewerbe und abgesonderte Kaste, wovon bei ihren Vorgängern, den altgermanischen Hofdichtern, noch nichts zu spüren war. [1]
Frühmittelalter[]
Spielleute sorgten u.a. für die musikalische Untermalung bei geselligen Essen- und Trinkgelagen. So ertönte in der Halle Hróðgárs (Beowulf, 80 f.) jeden Abend der Klang der Harfe und der klare Gesang des Hofsängers (scop). Diese waren Männer freien Standes, wie bei Homer geachtet, wenn sich auch ihre Bedeutung und Kunst anderswo nicht so weit entwickelt konnte, wie bei den skandinavischen Skalden, weil auf dem Kontinent das Christentum früher dazwischen trat und nicht nur den sakralen Inhalt beseitigte, sondern auch durch seinen Kirchengesang dem weltlichen Muster und Lehrer gab.
Im Frankenreich kamen durch den Einfluß des römischen Galliens die bezahlten, unfreien histriones und joculatores, zu deutsch Spielleute, Gaukler, Fahrende usw. auf, die immer mehr die verschiedensten Formen der Belustigung des Publikums übernahmen und ausbildeten, und zwar gaben sie ihre Vorstellungen nicht selten auch zur Unterhaltung der Gäste während der Tafel. [2]
Der fahrende Spielmann, wie er besonders in deutschen Zeugnissen seit dem 9. Jhd. auftaucht, unterscheidet sich wesentlich von seinen Vorgängern, dem Hofdichter (scop) und Skalden (skald). Der Spielmann stand abseits der Gesellschaft, war heimatlos, ehrlos und rechtlos. Als Fahrendes Volk wurden Spielleute mit Kupplern, Kämpen, Unehelichen und Diebsgesindel auf einer Stufe genannt. Ihre Beschäftigung umfaßte neben der Dichtkunst, auch das Musizieren - das Pfeifen und Fiedeln - Tanzen und Fechten, Schauspiel und Puppenspiel, Possenreißen und Quacksalberei. Es war ein eigenständiges Gewerbe und abgesonderte Kaste, wovon bei ihren Vorgängern, den altgermanischen Hofdichtern, noch nichts zu spüren war. [3]
Hochmittelalter[]

Das 'Spiel' und der Fähnrich einer Landsknechtskompanie (16. Jh.)
Im Hochmittelalter, gegen Ende des 11. Jhs., erlebte die Spielmannskultur einen Aufschwung. Zudem mehren sich die Beweise, dass auch der Adel die Kunst der Musik auf ihre Weise hoch schätzten; so zeigen Reliefs aus dieser Zeit Damen, welche die Drehleier spielen; im Nibelungenlied ist Volker ein ritterlicher Spielmann. Welcher Art diese weltliche Musik war kann man z.B. noch aus den Melodien der Volkslieder schließen, die die Kontrapunktisten seit dem 12. Jh. bis in das 15. und 16. Jh. hinein als Tenore ihrer künstlichen Sätze erhalten haben.
Spätmittelalter[]
Im 15. Jh. bildeten sich in den Landsknechtsheeren militärische Spielmannszüge.
Quellen[]
- Ernst Schubert: Fahrendes Volk im Mittelalter. Bielefeld 1995.
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, 4 Bände (1. Aufl.). Johannes Hoops. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. II,
Einzelnachweise[]
- ↑ Hoops, RdgA. aaO. Bd. I, S. 462. Art. Dichtung, §. 8.
- ↑ Hoops, RdgA. aaO. Bd. II, S. 232. Art. Geselligkeit, §. 13.
- ↑ Hoops, RdgA. aaO. Bd. I, S. 462. Art. Dichtung, §. 8.