Mittelalter Wiki
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Dieser Artikel wurde am 31.05.2013 als Spotlight vorgestellt.

Die mittelalterliche Gesellschaft Europas gliederte sich in mehrere soziale Stände, die durch rechtliche Bestimmungen klar voneinander abgetrennt waren. Diese Ordnung wurde seitens der Kirche als gottgegeben legitimiert, führte jedoch zu einer Zweiteilung der Gesellschaft in eine herrschende und eine beherrschte Schicht.

Die mit Privilegien ausgestatteten ersten beiden Stände mussten sich größtenteils um ihre Existenzsicherung nicht sorgen, dem dritten Stand mangelte es dagegen häufig an grundlegenden Dingen wie etwa ausreichender Nahrung, was sie nicht selten in eine Lage existenzieller Bedrohung führte.

Übersicht[]

Die wichtigsten Stände in der Zeit des Mittelalters waren:

  1. Klerus
  2. Adel und Ritter
  3. Bauern / Bürgertum
  4. Unfreie / Sklaven

Das ständische System galt den Menschen ab dem Hochmittelalter meist als feste, von Gott gegebene Ordnung, in der jeder seinen unveränderlichen Platz hatte. Für den Adel und den dritten Stand galt, dass jeder in seinen Stand hineingeboren wurde. Verdienst oder Reichtum hatten kaum Einfluss auf die Ständezugehörigkeit. So konnte etwa ein Bürger, der als Kaufmann an zu viel Geld gekommen war, wesentlich vermögender sein als ein armer Adliger.

Das ständische System ist ein statisches Gesellschaftsmodell. Ein Aufstieg war im Hochmittelalter in der Regel nicht (mehr) möglich, doch auch vor dem eigentlichen Mittelalter gab es schon Verbote und Beschränkungen für den Umgang zwischen den einzelnen Ständen (besonders zwischen Freien und Unfreien), z.B. was Eheschließungen anging (siehe Ehehindernisse).

Entwicklung[]

Organizational Structure of HRR Nuremberg chronicles (CLXXXIIIv-CLXXXIIIIr)

Organisationsstruktur des Heiligen Römischen Reiches (Schedel'sche Weltchronik)

Die ausführliche Erläuterung der Entwicklung der einzelnen Stände s.u.: Geschichte.

Prozentuale Anteile[]

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Stand Anteil in %
Klerus 0,5
Adel 1,3
Bauer 98,2

Beschreibung[]

Aufgaben[]

In der mittelalterlichen Theorie waren den Hauptständen die Erfüllung festgelegter Aufgaben zugewiesen.

  • Der Klerus hatte für das Seelenheil zu sorgen und sollte die moralische und sittliche Festigung der Menschen sicherstellen.
  • Der Adel sollte Klerus und Volk im Kriegsfall gegen Feinde verteidigen.
  • Die Aufgabe der Bauern war die Arbeit. Es war das Fundament des gesamten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Daseins und stand in umgekehrtem Verhältnis zu seinem Ansehen und seinen Möglichkeiten der Einflussnahme auf politische und gesellschaftliche Prozesse..

Entsprechend der Stellung in der Gesellschaft hatte man sich einer standesgemäßen Lebensweise zu befleißigen. Dazu gehörte z. B. auch, dass jeder Stand bestimmten Kleidungsvorschriften unterworfen war. Die beiden ersten Stände verfügten über ausgedehnte Privilegien im Vergleich zum dritten Stand... → siehe auch Funktionale Dreiteilung der Gesellschaft.

Lehnswesen[]

Einer der Hauptbestandteile der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung war das Lehnswesen. Voraussetzung für das Aufkommen des Lehnswesens war die Schaffung einer Reiterei für den Kriegsfall, die Mitte des 8. Jh. stärker in den Vordergrund trat. Den Kriegern sollte eine wirtschaftliche Selbständigkeit durch Landleihe ermöglicht werden. Aus dieser Grundidee entwickelte sich das für das Mittelalter typische ... → siehe Lehnswesen (Hauptartikel).

Geschichte[]

Vor dem eigentlichen Mittelalter gab es im deutschen Raum in rechtlicher Hinsicht einen scharf ausgeprägten Unterschied zwischen "Freien und Unfreien". Nur die Freien waren rechtsfähig, und nur sie hatten ein Wergeld; die Unfreien galten als Sache wie das Vieh. Eine Zwischenstufe stellten die Halbfreien dar, die das halbe Wergeld des Freien hatten und Rechtsfähigkeit besaßen, aber in gewissen Freiheiten eingeengt und aufgrund ihrer Geburt einem Herrn zu Diensten verpflichtet waren.

In sozialen und wirtschaftlichen Belangen zeigten sich in mehrfacher Hinsicht allerdings andere Verhältnisse. Die rechtlosen Unfreien wurden im allgemeinen milde behandelt. Zum Teil dienten sie als Haussklaven. Zum größeren Teil aber saßen sie auf Bauerngehöften und unterschieden sich wirtschaftlich kaum von den Freigelassenen.

Innerhalb der Freien erhob sich der Adel, der (ohne das Standesmerkmal, den Genuß erblicher Vorrechte) sich durch größeren Besitz und dadurch auszeichnete, dass aus seinem Kreise üblicherweise die Träger der vornehmeren Ämter (König, Hundertschaftsvorsteher, Priester) gewählt wurden. Im Gegensatz zu ihm bezeichnen Forscher die einfachen Freien als Gemeinfreie. Der Kern der Germanen bestand aus selbst wirtschaftenden freien Bauern. Die Zahl der adligen Familien war indess gering. In ihrem Dienst, vielleicht auch in dem von manchen freien Bauern standen die Unfreien.

Völkerwanderungszeit[]

Mit der Völkerwanderungszeit und besonders seit der Begründung des fränkischen Reichs bildeten sich neue Zustände aus. Bei den meisten deutschen Stämmen fand sich nun ein "Adel als Geburtsstand", der sich von den Freien durch ein höheres Wergeld unterschied. Bei den Franken erschien vor allem eine adlige Familie, das merowingische Königsgeschlecht.

Dafür aber bildete sich ein Dienstadel aus, auf der Grundlage des Königsdienstes (vor allem des Grafenamts), der eine Verdreifachung des Wergeldes zur Folge hat. In den königlichen Dienstadel ging auch der alte Geburtsadel der anderen Stämme auf. Die Lage der Unfreien besserte sich insofern, dass sie eine beschränkte Rechtsfähigkeit erhielten und außerdem neue Formen der Freilassung aufkamen, wodurch die Zahl der Freigelassenen stieg. Andererseits allerdings sanken auch viele Gemeinfreie wirtschaftlich und meistens auch rechtlich hinab, indem die sich immer weiter ausbreitenden Großgrundbesitzer sie von sich abhängig machten.

Frühmittelalter[]

In der spät- und nachkarolingischen Zeit des Frühmittelalters verwandelte sich der Dienstadel in einen erblichen Adel, indem das vornehmste königliche Amt, das er bekleidet, das Grafenamt, zum Lehen und mit diesem erblich wurde. Seine Träger waren die späteren deutschen Landesherren, die als solche seit dem 13. Jhd. bezeichnet wurden. Mit einer Terminologie, die dem Mittelalter selbst noch fremd ist, nennt man sie den "Hohen Adel", während als "Niederer Adel" die ritterlichen Familien galten, die nicht im Besitz einer Landesherrschaft waren. Die Zahl der Gemeinfreien im ursprünglichen Sinne (als bäuerliche Eigentümer) verringerte sich am Ende der karolingischen Periode (Ende 10. Jhd.) erheblich, eine Entwicklung, die während des folgenden Hochmittelalters noch deutlicher wurde.

Hochmittelalter[]

Vom Hochmittelalter an differenzierten sich die ständischen Verhältnisse, so dass eine vereinfachende Schematisierung in Adel, Freie und Unfreie nicht mehr möglich ist. Ein Ausdruck dieser komplizierter werdenden sozialen Welt war dabei das Wachstum der Städte.

Neben dem Bürger entwickelte sich der niedere Adel als neuer, sozialgestaltender Stand. Seine Herkunft liegt in der Ministerialität, der schwertgewohnten Dienerschaft eines Fürsten oder großen Herren. Herangezogen zu militärischem Dienst in Fehdezeiten, zu Verwaltungsaufgaben im Frieden, gelang es diesem Stand, seine Privilegien auszubauen, die Abhängigkeitsbindungen immer mehr zu lockern, die Dienstgüter in Erbgüter nach Lehnsrecht umzuwandeln. [1]

11. Jahrhundert[]

Seit etwa dem 11. Jhd. blühte das Bürgertum als eigener, neuer Stand auf. Dieses bemühte sich erfolgreich um die Beseitigung der Unfreiheit in seinem Kreise. [2] [3]

12. Jahrhundert[]

Im 12. Jhd. vollzog sich die Ausbildung des besonderen Ritterstandes. Obwohl der Ursprung des Hoch-Adels im Amtsrecht lag und die Entstehung des Rittertums mit Bedürfnissen einer veränderten Heeresverfassung zusammenhing, so waren doch die Voraussetzungen dafür auch in der neuen Gestaltung der Besitzverhältnisse zu suchen, in der vermehrten Bildung von großen und kleinen Grundherrschaften. Wie bereits oben erwähnt, verringerte sich bereits zum Ende des Frühmittelalters die Anzahl der Gemeinfreien im ursprünglichen Sinne (als bäuerliche Eigentümer) beträchtlich.

Spätmittelalter[]

Im Laufe des Mittelalters gelangte allerdings auch ein beträchtlicher Teil der Unfreien zur ganzen oder halben Freiheit, während Freie auch wieder in Mengen unfrei wurden. Jedenfalls war die Zahl der gemeinfreien, eigenständigen Bauern am Ende des Mittelalters sehr gering: die Mehrzahl der Bauern, die sich der persönlichen Freiheit erfreuten, saßen auf fremdem Grund und Boden.

Aus der Verpflichtung zu Rat und Hilfe für den Landesherrn, leiteten Adel und die hohe Geistlichkeit das Recht ab, in wichtigen Angelegenheiten des Landes gefragt zu werden und mitbestimmen zu können. Ständische Versammlungen, Landtage, entstanden, waren jedoch noch keine Dauereinrichtungen, sondern wurden von Fall zu Fall, vor allem in Notzeiten, einberufen. [1]

Renaissance[]

Mit der beginnenden Renaissance lag die politische Führung der Städte bei einer kleinen, zumeist Handel treibenden reichen Oberschicht, dem Patriziat, dessen Handelsinteressen über den engen lokalen Umkreis hinauswiesen und das meist mit führenden Geschlechtern anderer Städte versippt und verschwägert war.

Die Zünfte, meist Innungen, Ämter oder Gilden genannt, waren ihrer Verfassung nach Genossenschaften Gleichberechtigter, in der Realität jedoch in verschiedene Interessen zwischen reichen und armen Meistern aufgespalten. Neben den in Gilden organisierten Handwerkern stand die "Meinheit", die Gruppe aller nichtzünftisch Organisierten.

Wer in der Stadt, ob arm oder reich, das Bürgerrecht besaß, hatte Pflichten wie Wachdienste wahrzunehmen, hatte Steuern zu zahlen, genoss hingegen auch den Schutz der Stadt. Aber viele hausten innerhalb der Mauern ohne das Privileg des Bürgerrechts: Knechte und Mägde zumeist, Arbeiter, städtische Tagelöhner und die schwer fassbare Schicht der Unterständischen, der fahrenden Leute und der "Unehrlichen" wie Leineweber, Slawen, Schneider und Henker. [1]

16. Jahrhundert[]

Seit dem 16. Jhd. stützten sich die Territorialherren bei der Verwaltung und Rechtsprechung vornehmlich auch auf bürgerliche oder adelige Juristen. Überall entstanden Ämter und Vogteien, in denen landesherrliche Beamte alle hoheitlichen Befugnisse ausübten. Die Mitbestimmung der Stände wurde auf allen Ebenen zurückgedrängt, und die Landtage verloren an Bedeutung. [4]

17. Jahrhundert[]

Nach der Reformation wurde die höhere Geistlichkeit, der Prälatenstand, in protestantischen Gebieten entscheidend verändert und verlor selbst in den katholisch gebliebenen Gebieten an Bedeutung. Folglich blieb dem [Adel]] die Führungsrolle im Landtag vorbehalten. Auf der anderen Seite konnte mitunter ein starkes Bauerntum die adelige Herrschaft begrenzen. [1]

Verwandte Themen[]

Siehe auch: Funktionale Dreiteilung der Gesellschaft  •  Ständewesen in England  •  Ständewesen in Skandinavien
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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Land Niedersachsen: Die Geschichte des Landes Niedersachsen - Soziale Strukturen im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Abgerufen am 16.12.2024.
  2. Below, Georg von: Der deutsche Staat des Mittelalters, eine Grundlegung der deutschen Verfassungsgeschichte (Internet Archive). Band I. Leipzig, 1925.
  3. Brunner, Heinrich: Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte (Internet Archive). 4. Aufl. Leipzig : Ducker & Humblot, 1910.
  4. Dieter Brosius, Niedersachsen – Geschichte im Überblick (Land Niedersachsen). Hrsg. Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung Hannover. Unveränderter Nachdruck der 6., erweiterten Auflage, Hannover 1993. S. 19
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