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Der Staller (stallari, anord. stallr), später Stallmeister (lat. stabularius), war ein Hofbeamter im mittelalterlichen Beamtenwesen Englands und Skandinaviens.

Beschreibung[]

Im 11. Jh. stand der Stallmeister unter den nordischen Hofbeamten der Person des Königs am nächsten. Die Poeten beschreiben ihn als Heerführer, aber die Sagas weisen ihm auch bürgerliche Funktionen zu. Hauptsächlich war er als Vermittler zwischen dem König und den Freisassen tätig. Wenn der König über Land reiste, so hatte der Staller dafür zu sorgen, dass Pferde und alle weiteren Bedürfnisse zur Stelle waren.

Allerdings sollte man dieses Amt zu Beginn nicht ausschließlich mit dem Oberstallmeister verknüpfen, die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass Staller ursprünglich von anord. stallr kommt und nicht von lat. stabularius, und dass sowohl der Titel als die entsprechenden Funktionen auf ein Amt, das schon in voller Ausgeprägtheit bestand, erst später auf den Stallmeister übertragen wurden.

Das Amt des Stallers war an allen nordischen Königshöfen verbreitet. Gegen Ende des 12. Jhds. löste ihn dann in Dänemark ein neuer Beamter, der Marschall, ab. In Schweden tritt derselbe Wechsel etwas später ein.

England[]

Der Staller erscheint im 11. Jh. in England als neuer Hofbeamter neben dem Kanzler (chancellor). Er kam mit der dänischen Eroberung Englands (s. Wikingerzüge (England)) und ist aus den alten nordischen Quellen als der höchste Würdenträger am Hofe wohlbekannt.

Der Staller stand nur dem König nach; allerdings musste er später im 13. Jh. in dieser Stellung dem Kanzler weichen. In Nordeuropa handelte der Staller als des Königssprecher bei öffentlichen Gelegenheiten, ferner als Hauptrichter und Sprecher des Hofgesindes und als der verantwortliche Beamte für die Vorbereitungen der königlichen Tagungen. Ähnliche Pflichten waren wahrscheinlich mit dem Amt in England verbunden.

Zeremoniell[]

Bei der Ernennung der Stallmeisters sah das Hofgesetz bestimmte Zeremonien vor, die für das mittelalterliche Hofzeremoniell vorbildlich waren. Das Amt des Stallmeisters wurde in der königlichen Speisehalle übertragen. Nach dem Tischgebet und nach Ankündigung der Absicht des Königs leiteten zwei Tafeljunker den Erwählten nach vorn. Der König erhob sich, nahm ihn bei der Hand und führte ihn zu dem Hochsitz des Stallmeisters. [1]

Verwandte Themen[]

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Hoops, RdgA. aaO. Bd. II, S. 550 ff. (Artikel: Höfisches Leben)