Mittelalter Wiki
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Als eine schärfere Zeitbegrenzung aufgekam, unterschied man auch im Mittelalter den durch die Umdrehung der Erde um ihre Achse bestimmten Zeitraum, den bürgerlichen Tag, vom Lichttag, der vom Aufgang bis zum Untergang der Sonne reichte.

Beschreibung[]

Den bürgerlichen Tag nannte man im Gegensatz zum römischen Gebrauch "dies naturalis"; der Lichttag hieß "dies artificialis". Die Volksgewohnheit hielt lange daran fest, den Tag mit dem Abend zu beginnen. Der gesetzliche Tag des römischen Rechts (dies civilis) begann mit Mitternacht, der Tag des kanonischen Rechts (dies legitimus) mit Sonnenaufgang (Isidor, Origines 5, 30). Nur Dänen und Schweden unterschieden den bürgerlichen Tag sprachlich von dem Lichttag. Der Lichttag heißt in beiden Sprachen dag; der bürgerliche Tag dän. degn, schw. dygn (vgl. Tagteilung).

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

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