Mittelalter Wiki
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Als Tausendschaft bezeichnet man eine militärische oder gesellschaftliche Einheit von ca. 1000 Mitgliedern.

Beschreibung[]

Einige Forscher [1] [2] nahmen an, dass die Germanen eine Tausendschaft als Heeresverband gekannt haben, und dass der pagus (Landschaftsbezirk) die Niederlassung einer solchen Tausendschaft gewesen sei.

Zwar kannten die gotisch-vandalischen Stämme einen millenarius (thiuphadus) als militärischen Befehlshaber; aber dabei handelte es sich nur um eine Übernahme des römischen Tribunenamtes. Die spätrömische Legion war eine Tausendschaft und millenarius der Name des Legionsführers, des Tribunen.

Aus denselben gotisch-vandalischen Kreisen aber stammt der Stoff für die norwegische Hervarar saga, die den Kampf auf den katalaunischen Feldern schildert und dabei anord. þúsundir als Heeresabteilungen erwähnt; wahrscheinlich waren diese þúsundir jedoch einfach die Übersetzung der Legionen aus der Vorlage. Ansonsten findet sich weder in Nordeuropa noch bei den Westgermanen irgendeine Spur einer Tausendschaft.

Auch die Stelle bei Caesar (BG 4, 1, 4) [3] von den Sueben, die angeblich aus jedem ihrer 100 Gaue (pagi) jährlich 1000 Bewaffnete außer Landes in den Krieg führten, spricht nicht von einer Tausendschaft als politischer Abteilung. Übrigens kennzeichnet Caesar die Stelle selbst als bloßes Gerücht (dicuntur) und beweist nur, dass bei den Völkerschaften, die Caesar kannte, die Gaue (pagi) erheblich kleiner waren.

Quellen[]

Einzelnachweise[]

  1. Deutsche Rechtsgeschichte (Internet Archive). 2. Bände. (1. Bd. in 2. Auflage). Heinrich Brunner. Leipzig 1906 und 1892. Neuauflage Verlag BiblioBazaar, 2010. ISBN 1173128565, ISBN 9781173128562. Bd. I, S. 158, 181 f.
  2. Lehrbuch der Deutschen Rechtsgeschichte (Internet Archive). Richard Schröder. Leipzig : Veit, 1889. 6. Auflage, S. 20 f.
  3. De Bello Gallico (Wikibooks): Liber I - Kapitel V. Gaius Iulius Caesar. Paralleltext Lateinisch–Deutsch auf Gottwein.de