Turniergesellschaften waren ab dem 11. Jhd. verschiedene Vereinigungen von Rittern, die zu bestimmten Zeiten Turniere abhielten und unter der Führung des Turniervogts (Turnierkönigs) standen; diese waren der Pfalzgraf bei Rhein und die Herzöge von Baiern, Schwaben und Franken.
Beschreibung[]
Bereits unter Konrad II. (1024–1039) oder Heinrich IV. (1056–1105) teilten sich die Ritter im Heiligen Römischen Reich in vier große Turniergesellschaften, die Rheinische, Baierische, Schwäbische und Fränkische, welche wieder in mehrere Unterabteilungen zerfielen, die sich nach den Zeichen nannten, welche sie bei Turnieren und Festen am Hals oder am Hut trugen.
An der Spitze jeder Turniergesellschaft stand ein Turniervogt (Turnierkönig); diese waren der Pfalzgraf bei Rhein und die Herzöge von Baiern, Schwaben und Franken.
Die Unterabteilungen standen unter je einem Unterturniervogt, welche Zeit und Ort des Turniers bestimmten, durch Herolde mittels offener Briefe dazu einluden, für das Unterkommen der zum Turnier Geladenen sorgten, die Gekommenen in das Turnierbuch eintrugen, bei der Wappenschau zugegen waren und während des Turniers auf Ordnung hielten, wobei sie von den Gesellschaftsvögten, den zwei, vier oder mehren aus ihrer Gesellschaft gewählten Nebenaufsehern, unterstützt wurden. Auch stellten sie Turnierbriefe aus und führten im Turniergericht den Vorsitz.
Der Damen hatte jede Turniergesellschaft drei (eine Frau, eine Witwe und eine Jungfrau); sie waren bei der Wappenschau zugegen, um den Interessen ihres Geschlechts zu dienen, und überreichten den Siegern die Preise.
Quellen[]
- Pierer's Universal-Lexikon (auf Zeno.Org). 4. Auflage 1857-1865. Altenburg, 1860. Bd. 18, S. 75-78 (Turnier).