Der Vogt war im Mittelalter ein herrschaftlicher, oft adeliger Beamter, der als Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet im Namen des Landesherrn regierte und richtete. Er hatte den Vorsitz im Landgericht und musste die Landesverteidigung organisieren. Sein Amtssitz (meist eine landesherrliche Burg) war die "Vogtei". [1]
Beschreibung[]
Im Mittelalter waren „Stadt“ und „Amt“ oder einfach nur „Amt“ gängige Gebietseinheiten zur Verwaltung in den einzelnen Herrschaftsgebieten, z.B. der Herzogtümer. Der Vogt stand an der Spitze der jeweiligen Amtsverwaltung und wurde vom Landesherren ernannt. Er Vogt vertrat den Landesherren vor Ort in Stadt und Amt, übte also die Herrschaft aus.
Obervögte[]
Neben dem Stadt- bzw. Landvogt gab es mitunter adelige Obervögte. Diese sollten militärische Führungsaufgaben übernehmen. Tatsächlich aber hatten sie im Laufe der Zeit nur noch repräsentative Aufgaben und begleiteten den Landesherren auf Reisen, wie etwa zu den Reichstagen. Ihre Anzahl in einem Herrschaftsgebiet war nicht festgelegt. Die Obervögte waren in den meisten Fällen ohne festen Amtssitz und die zugeordneten Amtsbezirke variierten.
Zeitlinie[]
Spätmittelalter[]
15. Jahrhundert[]
Schon seit dem 15. Jhd. stammte der Vogt normalerweise aus dem Bürgertum und war meistens ein Schreiber und kein juristisch gebildeter Rat. Auch in den Ämtern gab es jedoch eine dualistische Verwaltungsstruktur. Der Vogt hatte es mit städtischen Selbstverwaltungsgremien zu tun, mit einem zwölf Personen umfassenden Stadtgericht und einem gewählten Stadtrat.
Die Mitglieder des Stadtgerichts waren für die kommunale Selbstverwaltung zuständig. Es handelte sich um Angehörige der Ehrbarkeit, die ein Selbstergänzungsrecht hatten. Die Dörfer des Amtes hatten ähnliche kommunale Selbstverwaltungsorgane.
Verwandte Themen[]
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Quellen[]
- Wikipedia: Herzogtum Württemberg (DE). Version vom 05.03.2025.</ref>