Handelsverkehr auf Wasserstraßen, und auf See längs der Küste, fand spätestens seit der frühen Metallzeit statt. Allerdings bezeichneten Flüsse durchweg mehr die allgemeine Richtung des Verkehrs, als dass sie, zumindest auf etwas größere Entfernung, die Funktion einer Wasserstraße selbst ausübten.
Beschreibung[]
Die Querung von Flüssen bereitete kaum größere Hindernisse. Denn lokale Schifffahrt gab es schon früh auf den meisten Flüssen, den größeren wie den kleineren. Die ältesten schriftlichen Zeugnisse für Stromschiffahrt im deutschsprachigen Raum liegen für den Rhein vor, in den Berichten Cäsars. Sie bekunden Schiffahrt am Ober-, Mittel- und Niederrhein (siehe: 'Binnenschiffahrt').
Römerzeit bis Spätantike[]
Während der Römischen Kaiserzeit (um 1 bis 375 n. Chr.) beherrschten die Römer den gesamten Lauf der drei großen Ströme Mitteleuropas, deren Lauf die Richtung des Handels im allgemeinen bestimmte und daher den Uferlandschaften einen Verkehrsvorzug gewährte: Rhone, Rhein und Donau.
Der Ausgangspunkt des Seeverkehrs von der Reichsgrenze längs der Nordseeküste zu den Landschaften des Mündungsgebiets der Elbe läßt sich während der Römischen Kaiserzeit recht genau bestimmen. Denn die Bemerkung des Tacitus (Germ. c. 2), daß der äußerste Ozean selten von Schiffen aus dem römischen Reich befahren werde, bezieht sich auch auf die Nordseeschiffahrt.
Dazu stimmt, dass der Handelsverkehr sich erst seit dem 2. Jh. zu beleben begann. Von Walcheren aus (bei Domburg auf W.) überquerte, nach Ausweis der Funde und Inschriften, der Handelsverkehr den Kanal zu den Britischen Inseln. Wegen der Wichtigkeit des Nordseeverkehrs durch den Flevo (Zuidersee) hielt das Römische Reich die Küste bis zum nördlichen Ausfluß des Flevo militärisch besetzt. Im 2. Jh. betrieben dort im Friesengebiet römische Unternehmer Fischerei [1].
Der Ausgangspunkt der Schifffahrt durch den Flevo zur Nordsee war wahrscheinlich Fectio, jetzt Vechten bei Utrecht. Weihinschriften aus Wiltenburg (Utrecht) bei Vechten, die neben Neptun und Rhein den Ozean nennen, weisen auf den Seeverkehr hinaus. Binnenstädte hatten in Vechten ihre Schiffergesellschaften. Dies bezeugt für Tongeren und seine in Fectio ansässige Schiffervereinigung die Inschrift: Deae [V]iradecd[i civ]es Tungri [et] nautae [qu]i Fectione [c]onsistunt v. s. l. m. [2].
Diese Schiffergesellschaft vermittelte den Verkehr zwischen Vechten und dem Hinterland, besonders der Heimatstadt. Ob sie darüber hinaus die Seeschiffahrt betrieb, bleibt ungewiss. Sicher bildete Fectio den Vereinigungspunkt von Binnen und Seeschiffahrt, wahrscheinlich der Nordseeschiffahrt. Von einer Beteiligung der Germanen an dieser Handelsschiffahrt zur See ist allerdings nichts überliefert oder bekannt.
Frühmittelalter[]
Schon die sehr häufige Benutzung der Flüsse als Wasserstraßen, selbst kleinerer, bei den Reisen der fränkischen Herrscher im Verkehrswesen des Frühmittelalters lässt darauf schließen, dass die Befahrung und Passierung der Landwege auf weitere Entfernung unbequem und zeitraubend war. Karl der Große (747-814) und seine Nachfolger fuhren z.B. kleine Flüsse wie die Rednitz und Regnitz oder die fränkische Saale abwärts in den Main. Auch für die Reisen anderer Personen liegen manche Nachrichten vor über Benutzung der Schiffahrtswege, so besonders des Mains und des Rheins.
Zur Zeit der Karolinger (751-911) und Ottonen (919-1024) war die Schifffahrt auf den großen und kleinen Flüssen überall lebhaft, und die Vorteile, die sie vor dem Landtransportbot, blieben noch längere Zeit überwiegend. Auch die Bergfahrt auf größeren (z.B. Elbe, Rhein) und kleineren Flüssen (Fulda) wird bei Kriegszügen, Waren- und Personen transport nicht selten erwähnt [3]. Auf den wohl aus der Römerzeit stammenden, aber auch in der karolingischen Zeit benutzten Leinpfad am Rhein weisen die aus England an seine Freunde im Fränkischen Reich gerichteten Verse Alkuins [4]. (vgl. Art. 'Binnenschiffahrt').
Ottonenzeit[]
Auch in nachkarolingischer Zeit wurden die Wasserstraßen im größeren Handelsverkehr stärker benutzt als die Landwege, und selbst bei kleineren Flüssen machte sich ihre Bedeutung für den Verkehr geltend. Wiederholt trafen die Könige Bestimmungen über den Verkehr auf einzelnen Wasserstraßen. Otto II. entschied z.B. im Jahre 979 einen Streit zwischen den Klöstern Fulda und Hersfeld über die Schifffahrt auf der Hörsel, wobei die Befreiung des Wasserlaufs von verkehrshindernden Einbauten angeordnet und eine Fahrbreite für zwei Schiffe von je 3 Fuß Bodenbreite festgesetzt wurde. [5]
Konrad II. (um 990-1039) gewährte dem Kloster Werden freie Schifffahrt auf der Ruhr unter Beseitigung aller Schiffahrtshindernisse [6]. Doch lag gegenüber der fränkischen Zeit der Fortschritt schon in der Belebung des Verkehrs auf den Landstraßen. Allerdings ließ der Zustand der Landstraßen nach wie vor viel zu wünschen übrig.
[]
- Siehe Hauptartikel: Verkehrswesen (Skandinavien)
In Norwegen und Schweden war das Verkehrswesen zwischen den Landesteilen in großer Ausdehnung auf die See angewiesen. So entwickelte sich hier schon früh ein sehr interessantes System von Wasserstraßen. Der Skjærgaard (Schärenzaun) bot der Schiffahrt den nötigen Schutz und dahinter war das Fahrwasser schon früh durch zahlreiche Schiffe und Boote belebt.
Doch an vielen Stellen mussten auch Halbinseln überwunden werden, die meist durch niedrige Landzungen mit dem Binnenland verbunden sind. Über diese wurden dann die Schiffe gezogen. So wurde der Schärenzaun ergänzt, und für lange Strecken eine zuverlässige Verkehrslinie gesichert, die teilweise sogar durch Kanal bauten verbessert wurde. In Norwegen wurde kurz nach 1200 der Kanal bei Tunsberg angelegt, und auch bei Spangereid innerhalb des südlichsten Vorsprunges von Lindesnes (in Vest-Agder) finden sich Spuren unvollendeter alter Kanalarbeiten, die aus dem Mittelalter stammen. In Schweden wird die Anlage des Söderteljekanals in die erste Hälfte des 15. Jhs. gesetzt.
Quellen[]
- Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 1. Auflage, 4 Bände. Johannes Hoops. K. J. Trübner, Straßburg 1911-1919. Bd. II, S. 373 ff. Bd. IV, S. 397 (Art. Verkehrswesen, § 10.)
Einzelnachweise[]
- ↑ Corpus Inscriptionum Latinarum 13, 8830: conductores piscatiis mancipe Q. V. Secundo.
- ↑ Corpus Inscriptionum Latinarum. 13, 8815
- ↑ v. Sturmi c. 5, SS. 2, 367
- ↑ ad amicos, Monumenta Germaniae Historica (MGH). Poetae Latini medii aevi (Poet. lat.) 1, 220 f.): Cartula, perge cito pelagi trans aequora cursu, Ostia piscosi flabris pete fortia Rheni, Ingrediens rapidis pontum qua volvitur undis. Tum tua prelongo ducatur prora remulco, Ne cito retrorsum rapiatur flumine puppis
- ↑ Uhlirz, Jahrbücher Ottos II., 128 f.
- ↑ clausulis nee ulla impediente causa, DK. 4, 249