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Das Westfrankenreich (Francia occidentalis) ist der westliche Teil des aufgeteilten Frankenreichs. Es entstand 843 durch den Vertrag von Verdun und wurde 870 durch den Vertrag von Meerssen erweitert. Aus dem westfränkischen Reich entwickelte sich im Lauf des 9. und 10. Jhds. Frankreich.

Geschichte[]

Mit dem Vertrag von Verdun im Jahre 843 beendeten die Söhne Ludwigs I. des Frommen († 840), Lothar I., Karl II. der Kahle und Ludwig II. der Deutsche den Kampf um die Macht und teilten sich die Herrschaft. Lothar erhielt den mittleren, Karl den westlichen und Ludwig den östlichen Teil des Reiches.

Beschreibung[]

Handelswesen im Westfrankenreich[]

Von dem reich entwickelten Handelsverkehr der nordostfranzösischen (wallonischen) Gebiete ging bereits in der Zeit der Karolinger ein emsiger Handelsbetrieb in die niederen Rheinlande aus. Im Inneren des Westfrankenreiches beteiligten sich die Friesen am Besuch der weit bekannten Märkte von St. Denis. Daher waren auch Städte wie Quentowic, Ronen und Amiens ihrem Verkehr nicht fremd. Häufig erscheinen Juden als Handeltreibende im Fränkischen Reich, gelegentlich als Handelsleute, die mit den Ländern des Orients Verkehr unterhielten und orientalische Waren einführten, hauptsächlich als Sklavenhändler.

Eine Nachricht des St. Galler Mönchs [1], die auf eigene Seeschiffahrt der Juden im Mittelmeer nach dem Frankenreich weist, erschien den Forschern allerdings kaum glaubwürdig. Auch lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß Juden von Oberitalien und Venedig her einen Handel über die Alpen nach dem Frankenreich betrieben. Als Sklavenhändler - als solche bezeichnet sie die "Raffelstätter Zollordnung" - führten sie Sklaven aus den slawischen Ländern über die Ostgrenze des Heiligen Römischen Reiches oder kauften sie diesseits der Grenze auf, um sie im Reich zu verkaufen [2] oder durch das Reich ins Ausland, besonders nach Spanien durchzuführen.

Außerdem trieben jüdische Kaufleute Trödel und Geldgeschäfte, letztere in Form von Pfandleihe und einfachen Zinsdarlehen. Hiernach nahmen sie schon im Handels- und Verkehrsleben des karolingschen Reiches eine Ausnahmestellung ein. Sie erscheinen in enger Beziehung zum königlichen Hof und zum König, auf dessen Schutz sie offenbar mehr als andere Kaufleute angewiesen waren. Jüdische Kaufleute standen im Westfrankenreich unter Königsschutz und zahlten dafür Abgaben an die königliche Kammer. [3]

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Quellen[]

Sonstige[]

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Einzelnachweise[]

  1. Monumenta Germaniae historica. SS. 2, 757 f.
  2. Monumenta Germaniae historica. Form. 300, 309
  3. Die wirtschaftliche Tätigkeit der Juden im fränkischen und deutschen Reich. B. Hahn, 1911. §§ 4 - 6.
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