Mittelalter Wiki
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Als Witwengut bezeichnete man im mittelalterlichen Ehegüterrecht die Gabe an eine Witwe. Gerade in späteren Rechtsquellen erscheint es sysnomym zum Wittum, dem ursprünglich reinen Brautpreis.

Beschreibung[]

Unterschied man z.B. in älteren norwegischen Rechtsquellen bei der Morgengabe noch das der Jungfrau gegebene 'Leinengut' und von der an die Witwe gereichte 'Bankgabe' (bekkjargjóf), so wurde im Laufe des Mittelalters aus dieser ursprünglich relativ unbedeutenden Gabe vielfach eine große, auch Grundstücke umfassenden Zuwendung an die Frau, die sie neben der Aussteuer beim Tode des Mannes als Witwengut erhielt.

Trugen die 'Morgengabe' als Zuwendung des Mannes an die Frau und das 'Wittum' als reiner Brautpreis je nach Zeit und Region sehr verschiedene Bedeutungen und verschwanden mitunter ganz, so verschmolzen beide durchaus auch, so dass sich das Witwengut mitunter nicht mehr vom Wittum unterschied, so z. B. im salischen, bayrischen und langobardischen Recht.

Jedenfalls wurden aber beide Zuwendungen, seit sie den Charakter einer Witwenversorgung annahmen, erst wirksam mit der Auflösung der Ehe. Zuvor wurden sie nicht vom sonstigen Mannesvermögen unterschieden, ja, soweit es sich um Fahrniszuwendungen handelte, wurden sie üblicherweise nicht als bestimmte Sachkomplexe, sondern ebenso wie bei der Aussteuer nur der Gattung oder dem Betrage nach bestimmt.

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Quellen[]

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