Mittelalter Wiki
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Die Zensualen waren im mittelalterlichen Hofrecht jene Hörigen eines Fronhofes, die zur Zahlung eines Kopfzinses verpflichtet waren.

Beschreibung[]

Die zahlreichen Zensualen gehörten neben dem unfreien Gesinde und den freien Hintersassen zu den mittelalterlichen Fronhöfen und waren damit auch dem Hofrecht untworfen. Sie blieben dem Fronhof durch Leistung eines Kopfzinses bzw. Körperzinses und durch eine gewisse gerichtliche Zugehörigkeit verbunden, waren im übrigen aber frei gestellt.

Diese Zensualen bildeten anfang des Hochmittelalters offenbar einen guten Teil der städtischen Bevölkerung. Und da das Stadtrecht sich in der älteren Zeit nur auf gewisse Rechtsbeziehungen erstreckte, so schloss es die persönlichen Geburtsverbände anderer Art nicht aus. Die Stadtherren hatten keinen Anlass, ihren Zensualen den Eintritt in einen Stadtrechtskreis zu verbieten. Ja der Stadtherr selbst gewährte dieses gern, solange er durch diesen Eintritt der Zensualen keinen Verlust an eigenen Befugnissen zu befürchten hatte.

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Quellen[]

Einzelnachweise[]

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